Süddeutsche Zeitung

Nach Lindenstraße-Prozess:Erfolglos vor Gericht

Lindenstraßen-Mitarbeiter, die gegen ihre Kündigungen geklagt hatten, blieben zunächst ohne Erfolg. Das teilte das Kölner Arbeitsgericht am Freitag mit.

Sie wollten nicht einsehen, dass sich die Produktionsfirma, für die sie jahrelang arbeiteten, einfach ihrer Dienste entledigt - nur weil die ARD beschlossen hat, die Lindenstraße im kommenden März auslaufen zu lassen. Mitarbeiter des Filmteams haben deswegen gegen ihre Kündigung geklagt. Nun stellt sich heraus: zunächst ohne Erfolg. Das Kölner Arbeitsgericht teilte am Freitag mit, dass mehrere Mitarbeiter der ARD-Serie Prozesse gegen ihre Kündigung verloren haben.

Das Ende der Lindenstraße ist beschlossene Sache. Die letzten Folgen sollen im März 2020 ausgestrahlt werden. Insgesamt hätten elf Mitarbeiter der Produktionsfirma gegen ihre Kündigung geklagt, hieß es vom Gericht. Sie hatten argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil die Arbeitgeberin, die Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG (GFF), ihrer Kenntnis nach im kommenden Jahr eine andere Serie produzieren werde. Außerdem seien die Befristungen ihrer Arbeitsverhältnisse unwirksam.

Die ersten vier Klagen hätten keinen Erfolg gehabt, teilte das Gericht mit. Offen gelassen habe das Gericht dabei die Frage der Befristungen. Da die Produktion der Lindenstraße eingestellt werde, könnten die Mitarbeiter nicht weiter beschäftigt werden (Az.: 2 Ca 2698/19). Die Arbeitsverträge seien mit der Produktion der Serie verknüpft. Freie Ersatz-Arbeitsplätze hätten nicht zur Verfügung gestanden. Gegen die Urteile kann Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

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Quelle:
SZ vom 21.09.2019 / dpa
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