Pressefusion:"Die Konzentration wird weiter zunehmen"

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Kai von Lewinski ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau. (Foto: Uni Passau)

Durch die Übernahme der Mittelbayerischen Zeitung wächst die Macht der Verlagsgruppe Passau weiter. Ist das kartellrechtlich problematisch?

Interview von Thomas Balbierer

Die Verlagsgruppe Passau will ein paar Jahre nach dem Ingolstädter Donaukurier nun auch die Mittelbayerische Zeitung in Regensburg übernehmen. Ist das zu viel publizistische Macht in einer Hand? Fragen an den Medienrechtler Kai von Lewinski von der Uni Passau.

SZ: Herr von Lewinski, wächst da ein bedrohliches Zeitungsmonopol in Bayern heran?

Kai von Lewinski: Wenn man über Pressevielfalt am Regionalzeitungsmarkt spricht, muss man sich die Situation vor Ort ansehen. In Deutschland, gerade in ländlichen Gebieten, gibt es vielerorts ohnehin nur eine Lokalzeitung. Deshalb stellt sich für mich die Monopolfrage mit Blick auf die publizistische Vielfalt in diesem Fall gar nicht so sehr. Es wird in Regensburg weiterhin eine Regionalzeitung geben. Mit Blick auf den Werbemarkt kann man Monopolbedenken sehr wohl haben, weil Anzeigenmöglichkeiten im Printbereich für eine große Region nur noch bei einem Anbieter liegen.

Nach dem Kauf des Donaukuriers ging dort aber auch publizistische Vielfalt verloren. Die Zeitung musste etwa auf einen eigenen Landtagskorrespondenten in München verzichten und auf die Berichte des Kollegen von der Passauer Neuen Presse (PNP) zurückgreifen.

Bei der Zusammenlegung von Redaktionen geht die Vielfalt der Beobachter verloren, das stimmt. Was nicht so sehr verloren geht, ist die Vielfalt der Stimmen am jeweiligen Ort. Es werden sehr wenige Menschen PNP und Donaukurier parallel abonniert haben. Wenn es lokal schon immer nur eine Zeitung gab, verringert sich die Auswahl mit einer Übernahme nicht. Weitet man den Blick auf Bayern, Deutschland und die Welt, bleibt die Vielfalt durch die überregionalen und internationalen Medien erhalten.

Ist der Zusammenschluss also unbedenklich?

Aus einer medienrechtlichen Perspektive ist der Zusammenschluss von Medienunternehmen mit sich nicht wesentlich überschneidenden Verbreitungsgebieten relativ unproblematisch. Würden sich zwei Zeitungen mit überlappendem Erscheinungsgebiet vereinigen, wäre allerdings Alarm geboten. Dass mehr journalistische Stimmen und Beobachter, zum Beispiel in der Berichterstattung aus dem Landtag wünschenswert sind, würde ich natürlich unterschreiben. Es liegt jedoch in der Natur solcher Fusionen, dass Synergieeffekte genutzt und Strukturen vereinheitlicht werden. Das muss man nicht bejubeln.

Weil Auflagen und Anzeigenumsätze von Tageszeitungen seit Langem sinken, schreitet die Monopolisierung in Deutschland immer weiter voran. Ist diese Entwicklung unumgänglich?

Einerseits ja. Am Printmarkt gibt es wegen hoher Fixkosten, etwa im Druck und Vertrieb, einen starken Konsolidierungsdruck. Zeitungsverlage werden sich auch weiterhin aus ökonomischer Not zusammenschließen. Diese Entwicklung wird sich am Pressemarkt fortsetzen. Wenn man sich aber den gesamten Medienmarkt anschaut, auch mit Blick auf das Internet und junge Start-ups, entsteht eine neue Pluralität mit großer Diversität. Man muss sich um die Vielfalt der Stimmen in Deutschland keine Sorgen machen. Auch wenn die neuen Akteure andere Standards haben als Zeitungen, die ja so etwas wie die Dinosaurier am Medienmarkt sind.

Medien- und Meinungsvielfalt sind Stützpfeiler der Demokratie. Gehen sie verloren, hat das gesellschaftliche Folgen. Hat die Politik nicht die Aufgabe, die zunehmende Pressekonzentration zu verhindern?

Das Bundesverfassungsgericht hat vielfach unterstrichen, dass die Presse eine demokratische Bedeutung hat. Aber das Medienrecht hat einen zunehmend konvergenten Blick, betrachtet also Rundfunk, Internet und Presse nicht getrennt voneinander, sondern wie sie im Zusammenspiel funktionieren. Außerdem kann der Staat nicht rechtlich dekretieren, dass lebendige und freie Medien da sind. In Deutschland genießen Medien Staatsferne und Freiheit vor Eingriffen der Politik. Der Staat kann nur Rahmenbedingungen schaffen und darf einzelne Akteure nicht bevorzugen oder benachteiligen.

Werden die großen Verlage dann immer noch größer und kleinere Unternehmen verschwinden?

Die Konzentration wird weiter zunehmen. Wenn es deutschlandweit irgendwann aber nur noch drei oder vier Medienkonzerne geben sollte, wäre die Vielfalt zu klein, um von einer lebendigen und pluralen Medienlandschaft sprechen zu können. Es gibt für Medienkonzerne also Grenzen des Wachstums. Sie sind gut beraten - ob lokal, regional oder bundesweit -, nicht alle Konkurrenten schlucken zu wollen.

Hat die Verlagsgruppe Passau diese Grenze nun erreicht?

Nein, denn es könnte ja ein bayern-, oder in weiter Zukunft vielleicht sogar ein bundesweites Medienunternehmen werden. Solange es auf der jeweiligen Ebene genug publizistische Konkurrenz gibt, ist das unproblematisch.

Wo wäre dann die Grenze?

Die Grenze besteht nicht für das einzelne Unternehmen, sondern für den jeweiligen Markt. Und da gibt es ja sowohl in Bayern als auch überregional noch immer genug Konkurrenzblätter.

Das Kartellamt muss der Übernahme der Mittelbayerischen Zeitung noch zustimmen, sieht sich aber in erster Linie die ökonomischen, nicht die publizistischen Fakten an.

Da sprechen Sie einen lange bekannten blinden Fleck des Medienkartellrechts an. Das Kartellrecht schaut vor allem auf bestimmte ökonomische Kennzahlen. Werden bestimmte Schwellenwerte bei einer Fusion erreicht, muss die Behörde eingreifen und je nach Fall Auflagen machen oder den Zusammenschluss gar untersagen. Was das Kartellamt im Pressebereich nicht bewertet, sind publizistische Schwellen. Für publizistische Konzentration ist das Kartellamt nicht zuständig.

Ist das nicht ein schwerwiegendes Defizit?

Im medienrechtlichen Diskurs gibt es dazu zwei Positionen. Die einen sagen: Im Rundfunk gibt es schon lange ein Rundfunkkonzentrationsrecht, das sollte man auf alle Medienbereiche übertragen. Die anderen sagen: Im Presserecht sind wir 150 Jahre ohne publizistisch ausgerichtetes Kartellrecht ausgekommen, lasst uns das auch in Internet und Rundfunk abschaffen.

Was meinen Sie?

Als Wissenschaftler kann ich beide Positionen würdigen, ohne mich bekennen zu müssen. Anders gesagt: Ich bin unentschieden.

Wie realistisch ist es, dass das Kartellamt den Kauf der Mittelbayerischen Zeitung noch verhindert?

Ich halte die Wahrscheinlichkeit für sehr gering. Weil es im Kartellrecht nicht um publizistische, sondern um ökonomische Fragestellungen geht. Am Ende muss der Verlag hier oder da vielleicht ein Anzeigenblatt abstoßen. Andere Hürden sehe ich nicht.

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