Me-Too-Berichterstattung:Viele Worte für einen Missbrauchsverdacht

FILE PHOTO: A demonstrator takes part in a #MeToo protest march for survivors of sexual assault and their supporters in Hollywood, Los Angeles

Eine Demonstration für die Opfer von sexueller Gewalt.

(Foto: REUTERS)

Die Portale "Buzzfeed" und "Vice" schreiben über einen Arzt, der Patienten sexuell missbraucht haben soll. Ein Gericht hält die Berichterstattung für unzulässig - trotz erheblichen öffentlichen Interesses.

Von Hannah Beitzer, Berlin

Harvey Weinstein, Woody Allen, Kevin Spacey, all das sind berühmte Namen, die seit zwei Jahren unter dem Schlagwort #metoo verknüpft sind mit einer weltweiten Debatte um sexuelle Belästigung. In Deutschland war der Regisseur Dieter Wedel, gegen den Frauen in der Zeit schwere Vorwürfe erhoben, der größte prominente Me Too-Fall. Häufiger aber kamen Fälle vor, in denen der Name der Beschuldigten nicht genannt wurde und die dennoch für Diskussionen sorgten - und das beileibe nicht nur unter den direkt Betroffenen.

So war es auch mit einer Recherche, die Reporter der Online-Magazine Buzzfeed und Vice vor einigen Wochen veröffentlichten. Es ging um Vorwürfe gegen einen bekannten Berliner HIV-Spezialisten, der homosexuelle Patienten in seiner Praxis sexuell missbraucht haben soll. Die Journalisten ließen mehrere Zeugen zu Wort kommen, sprachen auch mit Beratungsstellen. Der von ihnen beschuldigte Arzt lehnte eine Stellungnahme gegenüber den beiden Medien ab. Als sie die Artikel dennoch publizierten, erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung.

In der Folge haben die Online-Magazine zwei Artikel gelöscht. Der Fall berührt ein schwieriges medienrechtliches Thema, das in der metoo-Berichterstattung eine besonders große Rolle spielt. Wie sollen Journalisten umgehen mit Fällen von mutmaßlichem Machtmissbrauch und sexueller Belästigung, in denen noch kein gerichtliches Urteil ergangen ist? In denen es außerdem häufig Aussage gegen Aussage steht, es um Situationen geht, die sich meist in verschlossenen Räumen abspielen? Zwar hatten Buzzfeed und Vice den Nachnamen des Berliner Arztes, um den es in ihren Artikeln ging, nicht genannt. Doch aufgrund seiner Spezialisierung und anderer Angaben aus den Artikeln ist er leicht zu identifizieren. Da sind also auf der einen Seite schwere Vorwürfe gegen einen Mediziner, der das Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten ausgenutzt haben soll. Und auf der anderen Seite der enorme Schaden, der gerade für eine Person mit seinem Beruf und Ansehen durch öffentliche Beschuldigungen entsteht, die sich immer noch als ungerechtfertigt herausstellen können.

Für eine solche Verdachtsberichterstattung gelten daher strenge Regeln. So muss ein öffentliches Interesse vorliegen, zum Beispiel wegen der Schwere der Vorwürfe. Außerdem muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen, den Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden und Journalisten dürfen nicht vorverurteilend schreiben, sondern müssen den Verdacht ausgewogen darstellen. Um die Enthüllungen zu Dieter Wedel, die ein Rechercheteam der Zeit angestoßen hatte, gab es erbitterte Diskussionen. Die Reporter wurden aber für ihre Verdachtsberichterstattung auch mit renommierten Journalistenpreisen ausgezeichnet.

In der mündlichen Verhandlung zum Fall des Berliner Arztes machten die Richter des Berliner Landgerichts nun deutlich, dass es zwar ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse gäbe - sie die Art und Weise der Berichterstattung dennoch für unzulässig hielten. "Die Kammer neigt dazu, die Berichterstattung als vorverurteilend anzusehen", sagte der Vorsitzende Richter Holger Thiel. Die Patienten des Arztes kämen umfassend zu Wort, die Untersuchungen, in denen es zu den Übergriffen gekommen sein soll, würden in allen Einzelheiten geschildert. Am Ende bleibe so beim Leser kein Zweifel: So muss es gewesen sein.

Einige der Protagonisten haben eidesstattliche Erklärungen abgegeben

Rechtsanwalt Jan Hegemann, der Vice und Buzzfeed in der Sache vertritt, sieht das anders. "Die Verdachtsberichterstattung verlangt keinen Beweis für eine Straftat", sagt er vor Gericht. Die Journalisten hätten eine umfangreiche Recherche betrieben und zahlreiche Belegtatsachen vorgelegt. Sie hätten die vielen Zeugenaussagen in Gesprächen mit Personen aus dem Umfeld der Zeugen, durch Tagebucheinträge und Chatprotokolle auf ihre Plausibilität geprüft. Inzwischen haben einige der Protagonisten auch eidesstattliche Erklärungen abgegeben.

Gerade die Fülle des Materials erwecke nun den Eindruck, die Schuld des Arztes stünde schon fest - dabei sei diese gerade der sorgfältigen Vorgehensweise seiner Mandanten geschuldet. Die Journalisten hätten zudem stets von "mutmaßlichen Übergriffen" geschrieben und auch durch weitere Formulierungen deutlich gemacht, dass die Vorwürfe gegen den Arzt nicht belegt seien. "Der Leser ist mündig genug, dass er sich aus dem, was ihm präsentiert wird, eine Meinung bilden kann", sagt Hegemann.

Dass der Artikel unausgewogen erscheinen könne, liege möglicherweise schlicht daran, dass der beschuldigte Arzt zu den Vorwürfen nicht Stellung genommen habe. Stattdessen habe er über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass die gesamte Berichterstattung unzulässig sei.

Johannes Eisenberg, Anwalt des Arztes, spricht hingegen von "lügenden, falschen eidesstattlichen Erklärungen", einer existenzvernichtenden Berichterstattung und von "Knallzeugen, die sich auf denunziatorische Weise gemeldet hätten". Gerade weil sein Mandant so bekannt und durch die Angaben in den Artikel identifizierbar sei, hätte man mit der Sache anders umgehen müssen, immerhin drohe ein "riesiger wirtschaftlicher Schaden". Zu den Vorwürfen habe sein Mandant nicht Stellung nehmen können, da ihm die Namen derjenigen Männer, die sie erhoben, nicht genannt worden seien. Nur mit den Namen hätte er überhaupt nachvollziehen können, um welche Behandlungssituationen es gehe. Das wiederum lehnten die Journalisten mit dem Hinweis auf den Quellenschutz ab. Die Opfer seien als Homosexuelle, die möglicherweise unter sexuell übertragenen Krankheiten litten, besonders verletzlich und schützenswert.

In der Verhandlung wird dennoch deutlich, dass die Richter bei ihrer Einschätzung bleiben: Mehrmals weisen sie darauf hin, dass sie im Artikel eine Distanzierung zu den Aussagen der Patienten vermissten, einen Hinweis, dass alles auch ganz anders sein könnte - da reichten auch Formulierungen wie "mutmaßlich" oder "offenbar" nicht aus. Am Ende bestätigt das Gericht die einstweilige Verfügung, die Urteilsgründe sollen noch folgen.

"Ich bin enttäuscht von dem Urteil, weil ich finde, dass es eine starke Recherche war", sagt Daniel Drepper, Chefredakteur von Buzzfeed Deutschland. Die Reporter hätten viele Quellen gehabt, Beweistatsachen vorgelegt, zudem durchgehend im Konjunktiv formuliert. "Seitdem wir die Texte veröffentlicht haben, haben sich 40 neue Quellen gemeldet." Das Medienhaus will nun die Urteilsbegründung des Gerichts abwarten - und dann entscheiden, ob es weitere rechtliche Schritte geht. Bis dahin heißt es bei Buzzfeed unter der Überschrift "Hinter verschlossener Tür" weiterhin: "Diese Recherche ist bald wieder verfügbar".

Zur SZ-Startseite
Louis C.K.

SZ PlusLouis C.K.
:Gekommen, um zu bleiben

Vielen galt Louis C.K. als der lustigste Komiker Amerikas. Dann stürzte er über sexuelles Fehlverhalten. Jetzt ist er wieder auf Tour. Ist das einfach so möglich? Ein Besuch in Mailand.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: