Meinungsfreiheit:Wie die AfD mit einem Blogger um eine Webseite streitet

Protest gegen die AfD

In Wiesbaden protestieren Menschen gegen die Politik der AfD.

(Foto: dpa)

Ein Kritiker sammelt unangenehme Zitate von AfD-Politikern unter der Domain "Wir-sind-afd.de". Der Name könnte ihm nun gerichtlich untersagt werden.

Von Karoline Meta Beisel

Politiker der AfD verstehen es, mit Aussagen zu provozieren - das sichert der Partei Aufmerksamkeit. "Die Evolution hat Afrika und Europa - vereinfacht gesagt - zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert", sagte etwa der thüringische Fraktionsvorsitzende der Partei, Björn Höcke 2015; von seinem Parteikollegen Dubrvko Mandic stammt der Satz "Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte." Im Netz muss man nicht lange suchen, bis man auf diese oder ähnliche Äußerungen stößt: Auf der Homepage wir-sind-afd.de stehen mehr als dreißig solcher Zitate. Der Berliner Blogger Nathan Mattes hat sie gesammelt und fein säuberlich mit Link zur Quelle dort gepostet. Die Seite betreibt er schon seit 2015. Die Idee sei ihm gekommen, als er ein AfD-Mitglied sagen hörte, unter so einer Webadresse könnte sich die AfD im Netz gut darstellen. Mattes war schneller und sicherte sich die Domain.

Jetzt aber sieht es danach aus, als müsse er den Domainnamen bald wieder freigeben. Die AfD hat Mattes auf Unterlassung verklagt, und wird diesen Rechtsstreit wahrscheinlich auch gewinnen. Bereits im Februar hatte das Landgericht Köln einer entsprechenden Klage der Partei stattgegeben. Derzeit befasst sich in der Berufung das Kölner Oberlandesgericht mit dem Fall; aber der siebte Zivilsenat hat schon angedeutet, dass Mattes auch in zweiter Instanz wohl keine Aussicht hat, seine Seite weiterbetreiben zu können. Einem Beschluss zufolge sieht das Oberlandesgericht in dem Domainnamen der Homepage eine "unberechtigte Namensanmaßung" mit der Gefahr einer "Zuordnungsverwirrung". Soll heißen: Wer auf die Homepage stößt, könnte denken, sie gehöre der AfD.

Sollte Nathan Mattes die Domain verlieren, will er dennoch weitermachen

Grundsätzlich muss sich niemand gefallen lassen, dass ein anderer ohne Einverständnis seinen Namen benutzt. Mattes' Rechtsanwältin Miriam Vollmer glaubt aber, dass der Fall bei wir-sind-afd.de anders liegt: "Die Seite ist ja ein Instrument in der politischen Auseinandersetzung", sagt sie. Sobald man die Seite aufrufe, sei sofort klar, dass es sich nicht um ein Angebot der AfD handele. So prangt oben auf der Seite ein roter "Gefällt mir nicht"-Daumen, darunter steht: "Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzen unter anderem im Deutschen Bundestag". Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das aber nicht ausreichend - schon der Domainname allein kann demnach in die Irre führen, selbst wenn auf der Homepage schnell klar wird, dass in Wahrheit jemand anders dahintersteht; und auf diese Rechtsprechung beruft sich nun auch das Oberlandesgericht.

Auch die Meinungsfreiheits des Bloggers sei nicht beeinträchtigt: Mattes könne die Zitatsammlung ja einfach unter einem anderen Domainnamen veröffentlichen. Rechtsanwältin Vollmer ist das aber nicht genug: "Zur Meinungsfreiheit gehört auch das Recht, seine Meinung dort zu sagen, wo man will", sagt sie; also an einem Ort, an dem man auch gehört werden kann - und das gelte auch im Internet: Unter Verweis auf Namensrechte könne sich ein Unternehmen oder eine Partei "nicht aus der Kritik stehlen". Die Rechtsanwaltskanzlei, die die AfD in diesem Verfahren vertritt, wollte sich zu dem Fall nicht äußern.

Das Kölner Oberlandesgericht hat den Parteien eine Frist zur Stellungnahme gesetzt, die an diesem Freitag ausläuft. Möglich, dass Mattes seine Webseite dann stilllegen muss - bis auf Weiteres jedenfalls, denn der Blogger will den Streit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen, die bisherigen Rechtskosten hat er durch einen Crowdfundingaufruf finanziert. "Ich finde es wichtig, dass man den Namen nutzen kann, um Aufklärung zu betreiben", sagt er. Den Beschluss des Gerichts kann er nicht nachvollziehen: "Gefühlt ist das wider jede Vernunft."

Sollte Nathan Mattes die Domain verlieren, will er dennoch weitermachen. "Dann ziehe ich um, das ist nicht das Thema", sagt er, neue Domains habe er sich schon gesichert. "Meine Zielgruppe sind nicht die, die sich schon entschieden haben. Ich hoffe auf die Leute, mit denen man noch reden kann.

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