Süddeutsche Zeitung

Mehrwertsteuer:Sieben Prozent für alle

Künftig soll eine verminderte Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte gelten. Verlagen und Bibliotheken reicht das nicht.

Von Thomas Öchsner

Im deutschen Steuerrecht ist nicht immer alles logisch. Das gilt besonders für die Mehrwertsteuer. Mal ist der ermäßigte Satz von sieben Prozent fällig, zum Beispiel für Äpfel, Hundekekse oder gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, mal der volle Satz von 19 Prozent, etwa für Apfelsaft, Babykost oder E-Books und digitale Presseerzeugnisse. Jetzt wird das Kuddelmuddel zumindest für die Medien- und Buchbranche ein wenig gelichtet.

Künftig gilt auch für digital publizierte Bücher und Zeitungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent wie schon jetzt bei den gedruckten Ausgaben. Das ist Teil des Jahressteuergesetzes, das die Bundesregierung gerade beschlossen hat. "Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln - unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen", sagte die auch für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Eine vielfältige Presse sei "für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar - ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden".

Dass Presseerzeugnisse steuerlich ungleich behandelt wurden, war im europäischen Recht begründet. Ende 2018 machte aber der Rat der Europäischen Union den Weg frei für einheitliche Steuersätze, wie von der Bundesregierung lange gefordert.

Die Verbände der Verleger und Bibliotheken sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sind allerdings immer noch nicht ganz zufrieden. Denn bei einem Punkt bleibt der steuerrechtliche Kuddelmuddel bestehen: So gilt die reduzierte Mehrwertsteuer auch für Online-Publikationen "in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank". Die Verbände kritisieren jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer nicht gelten werde, "wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird". Dabei geht's zum Beispiel um elektronische Kioske, Fachdatenbanken oder digitale Bibliotheksangebote.

Dass in diesen Fällen weiter unterschiedliche Steuersätze verlangt werden sollen, hält das Verbändebündnis für "unhaltbar". Der Bundestag müsse die geplanten neuen Regeln nach der Sommerpause nachbessern und die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle relevanten Vertriebswege digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ausdehnen.

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Quelle:
SZ vom 02.08.2019
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