Süddeutsche Zeitung

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Entwurf zum Medienstaatsvertrag verabschiedet

Der seit 1991 geltende Rundfunkstaatsvertrag soll durch einen neuen Medienstaatsvertrag ersetzt werden. Die Ministerpräsidenten fassten am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin einen entsprechenden Beschluss zu einem Vertragsentwurf. Anders als früher soll das Regelwerk auch verstärkt Internet-Plattformen abdecken, die Medieninhalte bereitstellen und diese selbst nicht herstellen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD sprach in einer anschließenden Pressekonferenz von einem "Meilenstein".

Hintergrund des neuen Vertrages ist der digitale Wandel mit neuen Angeboten im Internet. Der Staatsvertrag soll künftig auch für sogenannte Intermediäre, Plattformen und Benutzeroberflächen gelten. Im Wesentlichen sind damit Internet-Plattformen gemeint, die Medieninhalte bereitstellen. Das können etwa Live-Streamingplattformen oder Video-Portale sein. Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag hatte sich ursprünglich auf die Beschreibung und Regeln für das duale Rundfunksystem konzentriert. Zwar wurde er nach und nach ergänzt, betraf aber im Wesentlichen die privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender.

Mit dem aktuellen Beschluss tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur endgültigen Unterzeichnung könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020.

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