Medienpolitik:Warum die EU neue Regeln für "Cookies" will

Das EU-Parlament will die Privatsphäre im Internet schützen. Medien- und Werbeindustrie fühlen sich dadurch bedroht. Denn was deutschen Verlagen verboten sein soll, ist Google und Facebook erlaubt.

Von Karoline Meta Beisel

Das Ende der Medienwelt, wie wir sie kennen, scheint nah zu sein - und ironisch meint das keiner der Betroffenen. Die Finanzierung der freien Presse sei in Gefahr, heißt es beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger; die Medienindustrie werde zur Disposition gestellt, schreibt das Branchenmagazin Horizont. In einem mit dramatischer Musik unterlegten Video, das im Netz kursiert, heißt es, dass es künftig schwerer werde, die Mächtigen dieser Welt zur Verantwortung zu ziehen. Dazu sieht man eine Zeitungsseite traurig in einer Pfütze schwimmen.

Absender des Videos ist nicht etwa eine gemeinnützige Organisation, die sich um Pressefreiheit sorgt, sondern mehrere Lobbyverbände der digitalen Werbewirtschaft, aber auch Verlegerverbände und Interessensvertretungen privater Radio- und Fernsehsender. Das Video wendet sich gegen neue Regeln für den Datenschutz im Netz, auf die sich das Europäische Parlament kürzlich geeinigt hat - ein wichtiger Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Digital- und Werbewirtschaft, die von dieser Reform schwer getroffen würde, will sie unbedingt verhindern - und mit ihr auch viele Medienunternehmen, die mit Werbung im Netz Geld verdienen. Kern der Debatte ist die Frage, wessen Interessen schwerer wiegen: die der Bürger, deren Daten geschützt werden sollen; oder die der Digitalwirtschaft, die mit nachvollziehbaren Gründen um ihr Geschäftsmodell fürchtet. Auch die Internet-Konzerne, die in Sachen Datennutzung längst Fakten geschaffen haben, spielen dabei eine Rolle.

In der sogenannten E-Privacy-Verordnung geht es eigentlich ganz allgemein um die Kommunikation im Netz und die Frage, wie Nutzerdaten bei Diensten wie Whatsapp oder Skype geschützt werden können. Aber auch die Regeln für die Online-Werbung sollen verschärft werden: Der Verordnung nach müssten Werbetreibende künftig eine Einwilligung einholen, wenn sie sogenannte Cookies verwenden wollen, kleine Dateien, die Informationen über das Nutzerverhalten speichern.

Für Werbetreibende sind Cookies wichtig, um mehr über die Vorlieben ihrer Nutzer zu erfahren: Ob sie im Netz nach Babymode suchen oder nach The Walking Dead; ob sie sich häufig im Ausland aufhalten; ob sie bei Wikipedia Artikel über Pizza Funghi oder über Fußpilz lesen. Mit diesen Informationen können Werbetreibende ihre Anzeigen zielgenau an solche Menschen ausspielen, die sich für das beworbene Produkt interessieren könnten; Werbung für Hundefutter zum Beispiel an Hundebesitzer oder eine Anzeige für ein Computerspiel an jemanden, der vorher nach genau diesem Computerspiel gesucht hat.

Wer sich durch Werbung im Netz finanziert, fürchtet mit der neuen Regelung um seine Einnahmen

Nach langer Debatte hat sich das Europäische Parlament kürzlich auf neue, strengere Regeln für das Tracking verständigt. Wenn die E-Privacy-Verordnung in jetzigen Fassung in Kraft treten sollte, dürfte genau diese Informationsquelle also versiegen: Nur in ganz wenigen Fällen dürften Cookies auch weiterhin ohne Einwilligung des Nutzers eingesetzt werden, etwa zur Reichweitenmessung. Gleichzeitig verbietet es die Verordnung, Nutzern, die nicht getrackt werden wollen, den Zugang zu einer Website zu versperren. Und schließlich fürchten viele in der Branche, dass Browser künftig auf ein Cookie-Verbot voreingestellt sein könnten - was es noch schwieriger machen würde, von Nutzern eine Einwilligung einzuholen.

Außer den Werbetreibenden selbst kritisieren das auch viele Medienunternehmen scharf, die ihre Inhalte durch Werbung im Netz finanzieren wollen. "Falsch verstandener Verbraucherschutz aus Brüssel entzieht digitalen Angeboten aus Europa die Existenzgrundlage", sagt etwa Annette Kümmel, die bei Pro Sieben Sat 1 für die Medienpolitik zuständig ist. RTL-Chefin Anke Schäferkordt warnt davor, dass viele kostenlose Angebote wegfallen würden, wenn sie sich durch Werbung nicht mehr finanzieren könnten. Den offenen Brief, mit dem europäische Verlage im Mai vor den neuen Regeln warnten, hat auch der Verlag der Süddeutschen Zeitung unterzeichnet. Einen recht plastischen Vergleich für die Lage, in der sich die Medienhäuser sehen, findet Burda-Medienvorstand Philipp Welte. Bei den Münchener Medientagen sagte er: "Die E-Privacy-Verordnung ist dazu angelegt, den europäischen Medienunternehmen die Kniescheiben zu zerschießen und dann zu sagen: Lauft doch mal! Aber warum seid ihr nicht so schnell wie Google und Facebook?"

Was Verlagen verboten sein soll, dürfen Google und Facebook - weil Nutzer es erlaubt haben

Die Sorge um die Position europäischer Unternehmen im Wettbewerb mit den Konzernen aus den USA wird derzeit bei fast jeder Medienregulierungsdebatte als Argument genannt, ob es nun um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger geht, die Art und den Umfang von Werbung oder, wie jetzt, um den Datenschutz. Tatsächlich wären Facebook und Google bei der Online-Werbung gegenüber deutschen Medienunternehmen im Vorteil, wenn die Verordnung in ihrer jetzigen Fassung in Kraft tritt. Das liegt auch an den Verbrauchern selbst. "Auch wenn das sehr wehtut: Facebook und Google haben unsere Daten, weil wir ihnen gesagt haben: Ja, ihr dürft sie haben", sagt der Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht von den Grünen: Der Einsatz von Cookies ist in Facebooks Richtlinien festgeschrieben; wer sich bei dem Netzwerk anmeldet, akzeptiert diese Regeln. "Die Medienlobby hätte diese Daten gerne auch. Aber weil sie wissen, dass die Verbraucher dem nicht zustimmen würden, wollen sie ihnen die Daten aus der Tasche ziehen dürfen", sagt Albrecht.

Dass Facebook und Google für deutsche Unternehmen beim Verwerten von Daten zu Werbezwecken nahezu uneinholbar sind, weiß auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff. Sie sagt aber: "Eine potenziell notwendige Wettbewerbsregulierung muss an einer anderen Stelle und nicht zulasten des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger erfolgen." Denn im Kern gehe es um "nicht weniger als um das elementare Grundrecht, seine Privatsphäre schützen und sein Leben unbeobachtet führen zu können", sagt sie.

Im Gesetzgebungsverfahren müssen sich als nächstes die Mitgliedsstaaten der EU äußern. Die Bedenken der Wirtschaft nehme man ernst, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit, "auch aus unserer Sicht muss die Vorschrift nachgebessert und gründlich erörtert werden", heißt es in einem Schreiben. Mit einer Verständigung im Rat sei nicht vor dem Frühjahr zu rechnen. Kein Wunder: In Deutschland ist noch nicht einmal klar, wer die Regierung bildet, deren Meinung da vertreten wird. Bis die Verordnung tatsächlich in Kraft tritt, dürfte also noch einige Zeit vergehen. Zeit, die beide Seiten für ihre Sache nutzen werden.

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