Medienpolitik:Spots für die Insel

Rechte von Gerichtsreportern gestärkt

Die Zinsen sind zu hoch, das hat in dieser Woche nun auch Karlsruhe entschieden.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Streitfall regionale Werbung: Der Pro-Sieben-Konzern reicht eine Verfassungsklage gegen den neuen Rundfunkstaatsvertrag ein. Der diene nur einem - der Abschottung von Werbebudgets.

Von Claudia Tieschky

Die Pro Sieben Sat 1 Media zieht vors Bundesverfassungsgericht, um das seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Verbot von regionalisierter Werbung zu Fall zu bringen. Der Konzern hat am Dienstag eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht, wie Konzernsprecher Julian Geist mitteilt. Der Beschwerde liegt ein Gutachten des Staatsrechtlers Hans-Heinrich Trute von der Universität Hamburg bei.

Regionalisierte Werbung bedeutet, dass Spots mit TV-Reklame in einem bundesweiten Programm nicht bundesweit laufen müssen - sondern dass zum Beispiel Zuschauer im Südwesten andere Spots mit anderen Produkten sehen als das Publikum auf den friesischen Inseln. Das ist vor allem für Werbekunden aus dem Mittelstand interessant. Seit es technisch die Möglichkeit dafür gibt, will Pro Sieben dieses Modell umsetzen - gegen den Protest von regionalen Rundfunkstationen und Presseverlagen, die ihr Geschäftsmodell dadurch bedroht sehen.

Das neue Rundfunkgesetz, das im vorigen September von den Ländern unterzeichnet wurde, erlaubt bundesweiten Sendern diese Form der Werbung aber nur dann, wenn das Landesrecht im jeweiligen Ausstrahlungsgebiet dies ausdrücklich gestattet. Das Bundesverwaltungsgericht dagegen hatte zuvor 2014 regionalisierte Werbung für zulässig erklärt. Der zuständige Konzernvorstand Conrad Albert sagt, die neue Gesetzesregelung verfolge "kein legitimes Ziel, denn sie dient lediglich der Abschottung von Werbebudgets anstatt der Sicherung der Meinungsvielfalt".

In der Verfassungsbeschwerde argumentiert Pro Sieben, das Gesetz verletze Rundfunkfreiheit und Gleichheitssatz. Die Rundfunkfreiheit sei betroffen, weil der Staatsvertrag festlegt: "Werbung ist Teil des Programms", um dann die lokale Ausdifferenzierung so zu regeln: "Nichtbundesweit verbreitete Werbung oder andere Inhalte privater Veranstalter bedürfen einer gesonderten landesrechtlichen Zulassung." Diese Zulassung könne von "gesetzlich zu bestimmenden inhaltlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden".

Das Gesetz, kritisiert Pro Sieben, verlange also für regionale Werbung über die bundesweite Senderzulassung hinaus eine weitere, lokale Zulassung nach Landesrecht - und es knüpfe diese auch noch an eine Vorab-Genehmigung von Inhalten. Das sei formal Zensur. Außerdem sei es bedenklich, Werbung als Teil des Programms zu definieren. Gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße das Gesetz, weil es bundesweiten Sendern die auf Regionen zugeschnittene Werbung verbiete, obwohl sie Verlagen oder Web-Anbietern mit nationaler Reichweite erlaubt sei. Karlsruhe muss zunächst entscheiden, ob es die Beschwerde annimmt.

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