Medienpolitik:Eumann-Wahl gilt

Ein rheinland-pfälzisches Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen ein umstrittenes Verfahren abgelehnt, das den SPD-Politiker Marc Jan Eumann zum neuen Direktor der Landesmedienzentrale gemacht hat.

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat am Mittwoch zwei Eilanträge gegen die umstrittene Wahl des SPD-Politikers Marc Jan Eumann zum neuen Direktor der rheinland-pfälzischen Landesmedienzentrale (LMK) abgewiesen. Die Entscheidung, die Stelle nicht öffentlich auszuschreiben, sei zulässig gewesen, heißt es in dem Beschluss. Die Versammlung der LMK, ein aus 42 Vertretern gesellschaftlicher Gruppen bestehendes Gremium, könne den Posten nach einem selbst gewählten Verfahren vergeben.

Weil es keine gesetzlichen Regelungen gebe, könne die Versammlung frei entscheiden, wie sie die Wahl vorbereite, auf welche Weise sie nach geeigneten Bewerbern für die Stelle des LMK-Direktors suche und wen sie zur Vorstellung und zur Wahl zulasse. Nach Aktenlage sei die LMK-Versammlung vor der Wahl am 4. Dezember darüber informiert worden, dass es außer dem einzigen zugelassenen Kandidaten Eumann noch zwei weitere Bewerber gegeben habe. Darin, dass diese Bewerbungen zurückgewiesen wurden, sei "kein willkürlicher Akt zu erkennen", heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.

Die Wahl des früheren NRW-Medienstaatssekretärs war auf breite Kritik gestoßen, mehrere Medienrechtler hatten sie als verfassungswidrig bezeichnet. Zudem ist die Personalie umstritten, weil in NRW unter Eumanns Federführung das Gesetz so geändert worden war, dass der dortige Direktor der Landesmedienanstalt nicht wiedergewählt werden konnte: Als Voraussetzung wurden ein Abschluss als Volljurist und für aktive Politiker eine Karenzzeit von 18 Monaten festgelegt. Beide Voraussetzungen erfüllt Eumann nicht.

© SZ vom 01.03.2018 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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