Süddeutsche Zeitung

Medienaufsicht kritisiert Kuppelshows:Essen, Shoppen, Skandal

Fairer Umgang oder blanke Bloßstellung? In Fernseh-Kuppelshows wie "Schwer verliebt" von Sat 1 geraten Menschen vor die Kamera, die scheinbar nicht wissen, worauf sie sich einlassen. Eine Kandidatin erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Macher. Die Medienaufsicht hat sich eingeschaltet, doch sie steht vor einem Dilemma.

Katharina Riehl und Claudia Tieschky

Es war nicht so ganz klar, was Kurt Beck genau sagen wollte mit der Erklärung, die er am Mittwochabend verschickte. Der SPD-Ministerpräsident aus Rheinland-Pfalz verlangte eine "medienrechtliche Überprüfung" von sogenannten Kuppelshows im Privatfernsehen. Beck erklärte "mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Doku-Soap Schwer verliebt" bei Sat 1: "In manchen Sendungen werden Menschen, die offensichtlich gar nicht wissen, worauf sie sich eingelassen haben, öffentlich bloßgestellt und gedemütigt." Er sei "sehr dafür, dass die zuständige Medienaufsichten prüfen, ob die Grenzen des Zulässigen hier nicht überschritten sind".

Tatsächlich prüft die zuständige Landesmedienanstalt bereits acht Zuschauerbeschwerden - dass Beck, der Vorsitzende der Rundfunkländerkommission ist, dagegen Einwände hätte, wird niemand erwartet haben. Noch schwurbeliger wurde die Mitteilung aus Mainz durch die Klarstellung Becks, die Forderung nach medienrechtlicher Prüfung gelte nicht für "die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Sender und den Laiendarstellern". Diese entzögen sich der Medienaufsicht. Man hatte den Eindruck, dass in den Sätzen auch irgendwie Hilflosigkeit steckte.

In Schwer verliebt werden übergewichtige Personen bei der Partnersuche beobachtet: kurze Szenen mit Menschen, die zwecks Beziehungsanbahnung zusammen Torte essen oder Einkaufen gehen, unterlegt mit aufdringlicher Musik. Hätte bei Schwer verliebt nicht eine der Protagonistinnen nun öffentlich von Bloßstellung und einem "geheimen Drehbuch" gesprochen - es wäre einfach nur eine dieser Doku-Soaps, bei der man sich immer fragt, warum Menschen bei sowas mitmachen.

Dass sie das freiwillig und im Rahmen von Verträgen tun, setzt der Medienaufsicht Grenzen, was man dann besonders merkt, wenn solche Sendungen zum öffentlichen Aufreger werden. Manchmal flirten Sender auch mit dem Skandal, schlecht für die Quote ist das nicht.

Im Fall von Schwer verliebt scheint der Sender eher um Schadensbegrenzung bemüht. Weder die Kandidatin, die an die Öffentlichkeit ging, noch andere seien "zu Handlungen und Aussagen gedrängt worden", teilt Sprecherin Diana Schardt mit. Dass es ein "geheimes Drehbuch" gegeben habe - die Sendung also Scripted Reality sei - weist Sat 1 zurück. Bei den Verträgen handele es sich um "Standardverträge der Produktionsfirma". Zu Vertragsinhalten äußere man sich grundsätzlich nicht.

Schwer verliebt hat bislang im Schnitt um die drei Millionen Zuschauer, der Marktanteil beim jungen Publikum liegt zwischen 11,1 und 12,6 Prozent. Das ist nicht enorm viel, aber zur Wahrheit gehört auch, dass es für solche Shows einen Markt gibt. Und schließlich sind alle Beteiligten erwachsen. Aber kann das die Antwort sein? Oder gibt es Erwachsene, die man vor sich selber schützen muss? Vor solchen Fragen stehen die Landesmedienanstalten und ihre Kommission für Zulassung und Aufsicht ZAK jedesmal, wenn es zum Eklat um ein Format kommt.

Thomas Langheinrich, ZAK-Beauftragter für Programm und Werbung, erklärt, man werde "konsequent vorgehen, wenn rechtliche Grenzen überschritten sind". Allerdings gehe es in diesen Bereichen oft um "Grenzüberschreitungen, die rechtlich schwer zu fassen sind". Die Medienanstalten versuchten durchaus auszuloten, "wo die rechtlichen Grenzen liegen, wenn sich einzelne Beteiligte zu vertraglichen Regelungen verpflichten, die wir nicht unterschreiben würden". Aber die Grenzen seien sehr eng: "Das genügt uns nicht." Die Medienwächter sprächen im Rahmen einer allgemeinen Qualitätsdebatte mit dem Gesetzgeber über Formen freiwilliger Selbstverpflichtungen im Privat-TV - etwa den Verzicht "auf Formate, die dazu neigen, Grenzen zu überschreiten".

Das ganze Dilemma zeigt sich gut in einem Papier der Aufseher von 2009. Dort halten sie fest, dass zwar Programmbeschwerden "in 25 Jahren Privatfunk selten geblieben" seien - es gebe aber Programme, die "innerhalb einer durch die Rundfunkfreiheit gesetzten Grenze bleiben, zugleich aber außerhalb der Toleranzgrenze" vieler Zuschauer. So kann man es auch sagen.

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Quelle:
SZ vom 25.11.2011/rela/pak
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