Medienaufsicht:Bußgeld gegen Regionalsender

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Der Privatsender L-TV muss 65000 Euro Strafe zahlen, weil er Sendezeit an die Initiative "Querdenken 711" verkaufte.

Von Aurelie von Blazekovic

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 65 000 Euro gegen den privaten Fernsehanbieter L-TV festgesetzt, das geht aus einer Mitteilung der Aufsichtsbehörde an diesem Dienstag hervor. Gegen den Regionalsender aus Winnenden war im August ein Verfahren wegen des Verdachts der politischen Werbung eingeleitet worden. Der Sender hatte Demonstrationen der Initiative "Querdenken 711" gegen die Corona-Auflagen übertragen und nach Einschätzung der LFK auch beworben. Es hatte laut LFK einen konkreten Hinweis gegeben, dass für die Sendezeit bezahlt wurde. Der Gründer von "Querdenken 711", der Unternehmer Michael Ballweg, hatte dies selbst unter anderem in einem Mitschnitt von der Demo gesagt, der auf Youtube zu sehen war. Der Verdacht der erkauften Sendezeit hat sich "nach umfangreicher Prüfung des Sachverhalts" durch die LFK nun bestätigt. Das Bußgeld umfasse neben der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils auch eine deutliche Strafkomponente. Die LFK lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk in Baden-Württemberg.

Der Vorstand der LFK begründet die Entscheidung mit dem im Landesmediengesetz festgelegten Verbot politischer Werbung im Rundfunk. Dieses sei nicht nur auf Parteien begrenzt, da auch andere Gruppierungen bestimmte politische Meinungen verfolgen könnten. Es sei zwar die Aufgabe der Rundfunkveranstalter, über diese journalistisch-redaktionell zu berichten - "davon zu unterscheiden ist, wenn gegen Bezahlung Sendezeit zur Verfügung gestellt und damit eine reine Werbefläche für die politische Position einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen geschaffen wird", so die LFK.

Der Geschäftsführer des Senders L-TV, Manfred Kusterer teilte dazu mit: "Der Vorstand der LFK hat in dieser Angelegenheit entschieden und das Verfahren somit zum Abschluss gebracht. Den uns vorliegenden Bescheid werden wir akzeptieren."

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