"Spiegel"- Recherchen zu Luke Mockridge:Gericht beanstandet "Spiegel"-Bericht

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Ines Anioli hatte ihren ehemaligen Lebenspartner Luke Mockridge angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wies die Klage in zwei Instanzen ab. (Foto: imago; dpa)

Der "Spiegel" hat groß über Vorwürfe gegen den Comedian Luke Mockridge berichtet. Das Landgericht Hamburg sieht darin unzulässige Verdachtsberichterstattung.

Von Laura Hertreiter

Das Landgericht Hamburg untersagt zentrale Teile eines großen Spiegel-Berichts über die Vorwürfe gegen den Comedian Luke Mockridge. Unter dem Titel "Die Akte Mockridge" hatte das Nachrichtenmagazin im September ausführlich über den öffentlichen Streit zwischen Mockridge und seiner Ex-Partnerin berichtet, beide Comedians. Sie wirft ihm versuchte Vergewaltigung vor, er bestreitet, gegen ihren erkennbaren Willen gehandelt zu haben. Das Gericht beurteilt den Spiegel-Report als unzulässige Verdachtsberichterstattung, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Auch wenn das öffentliche Interesse an dem Fall hoch sei, habe der Bericht gegen die Grundsätze der Unschuldsvermutung verstoßen, die Persönlichkeitsrechte von Luke Mockridge seien verletzt worden.

Ines Anioli ist bekannt geworden mit einem Podcast, der Sendung Vendetta Lametta auf Tele5 und einer Comedytour. Luke Mockridge tourt ebenfalls und hat bis vor Kurzem bei Sat1 Luke! Die Greatnightshow moderiert.

Anioli hatte Mockridge schon 2019 angezeigt. Das Ermittlungsverfahren wurde in zwei Instanzen von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt. In der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation sah die Staatsanwältin unter anderem wegen Unstimmigkeiten in Aniolis Angaben keinen hinreichenden Tatverdacht.

Aussagen anderer Frauen sollten die Vorwürfe im "Spiegel" untermauern

Der Spiegel hatte den Fall dennoch nochmals medial aufgerollt und weitere Frauen zu Wort kommen lassen. Eine gab zu Protokoll, Mockridge habe ihr bei einer After-Show-Party Wein ins Gesicht gespuckt. Eine weitere, er habe versucht, sie in einem Club gegen ihren Willen zu küssen. Eine dritte, er habe sie körperlich bedrängt. Der Spiegel hatte damit argumentiert, diese Aussagen stützten die Vorwürfe Aniolis. Das Gericht in Hamburg folgt dem nicht. Mockridges Anwalt Simon Bergmann von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann, sagt auf Anfrage: "Für uns ist das der eklatanteste Fall unzulässiger Verdachtsberichterstattung" und verwies auf die "schweren Folgen für unseren Mandanten". Er wolle eine sechsstellige Entschädigungssumme geltend machen.

Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller kündigte am Donnerstagabend auf Twitter an, der Spiegel werde "alle Rechtsmittel ausschöpfen, um die Freiheit seiner Berichterstattung zu verteidigen".

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