Luke Mockridge:Spekulationen zu Liebesbeziehungen zulässig

Luke Mockridge bei einem Auftritt in seinem Live-Programm "Welcome Back to Luckyland" in der Messehalle Erfurt. (Foto: Michael Kremer/IMAGO)

Der BGH weist die Klage des Komikers Luke Mockridge zurück, der sein Persönlichkeitsrecht verletzt sieht.

Der Komiker Luke Mockridge muss sich Spekulationen der Medien über Liebesbeziehungen gefallen lassen. Wenn Prominente in Interviews oder auf Instagram mit ihrem Verhalten Anlass dazu gäben, sich mit diesem Teil ihres Privatlebens zu befassen, dürften sie sich nicht über Berichterstattung und darin enthaltene Spekulationen wundern, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Anlass des Rechtsstreits waren 2018 Berichte in sozialen Medien und Presse über einen angeblich gemeinsamen Urlaub Mockridges mit der Komikerin und Podcasterin Ines Anioli. Den Spekulationen der Bild und von Bauer XCEL Media Deutschland zufolge waren beide im Januar 2018 gemeinsam nach Südafrika gereist. Mockridge und Anioli hatten auf Instagram Fotos veröffentlicht, die sie allerdings nicht zusammen zeigten. Die Bild ging von einem Paar-Urlaub aus. Mockridge sah dadurch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Kammergericht Berlin gab ihm recht, der BGH hob diese Entscheidung nun auf. Das Paar hatte sich im März 2019 getrennt, im Juli selben Jahres zeigte Anioli Mockridge wegen Vergewaltigung an. Die Klage wurde abgewiesen.

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