Süddeutsche Zeitung

Urteil im Gesellschafterstreit:Funke darf die "Kronen-Zeitung" nicht allein führen

Österreichs Oberster Gerichtshof hat die Beschwerde der Essener Verlagsgruppe abgelehnt.

Die Funke-Mediengruppe aus Essen darf die österreichische Kronen-Zeitung nicht allein führen. Das hat der Oberste Gerichtshof in Österreich am Donnerstag entschieden und damit einen Einspruch der Funke-Gruppe gegen ein früheres Urteil zurückgewiesen.

Die Anteile an der Kronen-Zeitung sind zu gleichen Teilen zwischen einer Firma der Funke-Gruppe und den vier Erben des Kronen-Gründers Hans Dichand aufgeteilt. Anfang 2020 hatte die Funke-Gruppe bei der österreichischen Wettbewerbsbehörde die Absicht angemeldet, die alleinige Kontrolle über die Kronen-Zeitung - Österreichs auflagenstärkste Zeitung - zu übernehmen.

Die Funke-Gruppe wollte, da nur ganze Prozentpunkte Stimmrechte haben, die Anteile von Dichands Frau und seinen drei Kindern auf insgesamt 48 Prozent drücken. Damit ist sie nun jedoch vor einer weiteren Instanz gescheitert. Mit dieser Entscheidung geht der Streit um die Vormacht bei der Krone in eine weitere Runde.

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