Urteil im Gesellschafterstreit:Funke darf die "Kronen-Zeitung" nicht allein führen

Sitz der Kronen Zeitung in Wien

200 Millionen Euro geben staatliche Stellen in Österreich pro Jahr für Anzeigen aus. Die Hälfte entfällt auf drei Boulevardbätter, darunter die "Kronen Zeitung".

(Foto: Joe Klamar/AFP)

Österreichs Oberster Gerichtshof hat die Beschwerde der Essener Verlagsgruppe abgelehnt.

Die Funke-Mediengruppe aus Essen darf die österreichische Kronen-Zeitung nicht allein führen. Das hat der Oberste Gerichtshof in Österreich am Donnerstag entschieden und damit einen Einspruch der Funke-Gruppe gegen ein früheres Urteil zurückgewiesen.

Die Anteile an der Kronen-Zeitung sind zu gleichen Teilen zwischen einer Firma der Funke-Gruppe und den vier Erben des Kronen-Gründers Hans Dichand aufgeteilt. Anfang 2020 hatte die Funke-Gruppe bei der österreichischen Wettbewerbsbehörde die Absicht angemeldet, die alleinige Kontrolle über die Kronen-Zeitung - Österreichs auflagenstärkste Zeitung - zu übernehmen.

Die Funke-Gruppe wollte, da nur ganze Prozentpunkte Stimmrechte haben, die Anteile von Dichands Frau und seinen drei Kindern auf insgesamt 48 Prozent drücken. Damit ist sie nun jedoch vor einer weiteren Instanz gescheitert. Mit dieser Entscheidung geht der Streit um die Vormacht bei der Krone in eine weitere Runde.

Zur SZ-Startseite

SZ Plus"Krone"-Chef Dichand
:"Benko passt nicht zu unserer Marke"

Krone-Herausgeber Christoph Dichand über den Gesellschafterstreit bei Österreichs größter Zeitung, das Medienverhalten der Regierung Kurz und eine seltsame Begegnung mit Heinz-Christian Strache vor Veröffentlichung des Ibiza-Videos.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: