Süddeutsche Zeitung

Krimi-Serie:Matthias Brandt verlässt "Polizeiruf 110"

  • Matthias Brandt hat der SZ bestätigt, wonach er als Fernsehkommissar im Münchner Polizeiruf 110 aufhören wird.
  • Er wolle sich nicht dauerhaft von der Figur des Fernsehkommissars prägen lassen, sagte er zur Begründung.
  • Der Abschied wird allerdings nicht abrupt erfolgen. Brandt wird noch einige Folgen der Krimi-Serie drehen.

Von Katharina Riehl

Es gibt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen unendlich viele Kommissare, aber es gibt nur wenige, deren Ermittlungen länger in Erinnerung bleiben als bis nach Anpfiff zum Sonntagstalk bei Anne Will.

Als der Bayerische Rundfunk im Jahr 2011 Matthias Brandt als neuen Ermittler in seiner Polizeiruf-Reihe präsentierte, als Nachfolger des verstorbenen Jörg Hube, war das eine aufsehenerregende Personalie; Brandt gehört unter den deutschen Schauspielern zu denen, die ihre Rollen sehr genau auswählen.

Der Sender nutzte die Chance, die sich ihm bot: Brandt drehte mit Regisseuren wie Dominik Graf und Christian Petzold; die teils wirklich außergewöhnlich guten Filme gewannen zahlreiche Preise.

Beim BR dürfte man also nicht gerade glücklich darüber sein, dass Brandt seine Polizeilaufbahn nun beenden wird. Am Dienstag bestätigte er der SZ auf Anfrage ein Gerücht, das seit ein paar Tagen durch die Branche geistert: Er werde aufhören, so Brandt, in diesem oder im kommenden Jahr.

Es sei "allerdings kein abrupter Abschied und auch keiner im Streit"; wie viele Filme noch gedreht würden, müsse man im Detail noch verabreden. Der BR bestätigt eher vorsichtig, dass Brandt "ans Aufhören denkt". Klar ist: Der Sender verliert mit Brandts Kommissar von Meuffels eines seiner angesehensten Programme.

Zur Begründung erklärt Brandt: Es sei immer klar gewesen, dass er den Polizeiruf nicht als Lebensaufgabe sehe. "Fernsehkommissar ist bei uns lustigerweise eine eigene Berufsbezeichnung. Ich würde mich aber nur ungern davon dauerhaft prägen lassen. Noch lieber als Polizist bin ich nämlich Schauspieler."

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Quelle:
SZ vom 11.01.2017/pak/biaz
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