Der jahrelange Rechtsstreit um die Tagesschau-App ist mit einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende gegangen.
Die App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen sei, sei presseähnlich, weil bei ihr Texte und Bilder im Vordergrund standen. Damit verstoße sie gegen den Rundfunkstaatsvertrag, urteilte am Freitag das Oberlandesgericht Köln. Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die Tagesschau-App den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte hatte diese Entscheidung bereits angedeutet.
Die juristische Auseinandersetzung zwischen Verlegern und dem NDR dauert bereits fünf Jahre. Mehrere Tageszeitungsverlage hatten gegen den NDR geklagt, der bei der ARD für Tagesschau.de und die Tagesschau-App zuständig ist. Sie werfen dem öffentlich-rechtlichen Senderverbund vor, mit der App in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Angeboten der Verlage zu treten.
D er Bundesgerichtshof (BGH) war einer Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gefolgt, das die Anwendung für Smartphones und Tablets noch für rechtmäßig erklärt hatte. Die Richter mussten nun erneut ein Urteil fällen. Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf den einen Tag im Juni 2011, sie hat also keine unmittelbaren Folgen - außer, dass die App nun stärker als zuvor unter Beobachtung steht. Verboten wurde sie mit dem Urteil jedoch nicht.