Süddeutsche Zeitung

Klage gegen "Tagesschau"-App:Gericht gibt Zeitungsverlagen recht

Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App hat das Landgericht Köln den klagenden Zeitungsverlagen recht gegeben. Allerdings: Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Version vom 15. Juni 2011 - und bedeutet damit kein generelles Verbot.

Die App der Tagesschau in der Version vom 15. Juni 2011 ist nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu vereinbaren. Das hat das Landgericht Köln an diesem Donnerstag entschieden. Geklagt hatten deutsche Verlegerverbände. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht jedoch ab.

Das Urteil bezieht sich damit nur auf die App dieses einen Tages, wie im Urteil klargestellt wird. Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Verlage, wonach die Tagesschau-App presseähnlich sei. Die App ist demnach "als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (...) - mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht". Dies sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebote der App "nicht hinreichend sendungsbezogen".

Die Zeitungsverleger betrachten die Anwendung als unfaire Konkurrenz, da sie aus Rundfunkgebühren finanziert wird. Sie fordern, dass die ARD die Textbeiträge der Tagesschau-App möglichst weit eindampfen soll. Nur Beiträge, zu denen die Tagesschau auch einen Bericht gebracht hat, sollen erlaubt sein. Die ARD argumentierte bislang stets anders: Wer im Internet nicht voll präsent sei, habe keine Zukunft mehr, so der gebührenfinanzierte Senderverbund. NDR-Intendant Lutz Marmor bezeichnete die App als einen "zeitgemäßen Service, den wir unseren Zuschauerinnen und Zuschauern ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen".

Außergerichtliche Einigung gescheitert

Der Streit um die Tagesschau-App schwelt seit etwa drei Jahren. Bereits im Dezember 2009 hatten die deutschen Verleger und Privatsender auf breiter Front gegen die ARD-Ankündigung protestiert, kostenfreie Nachrichten für Smartphones einzuführen. Anfang 2010 bezeichnete der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust diese Kritik als realitätsfern. Das Angebot ging wenige Tage vor Weihnachten 2010 an den Start.

Am 21. Juni 2011 reichten acht Zeitungsverlage, darunter der Süddeutsche Verlag, die Axel Springer AG, WAZ, FAZ und DuMont Schauberg, vor dem Kölner Landgericht Klage gegen die Tagesschau-App ein. Im Oktober 2011 legte das Landgericht beiden Seiten eine außergerichtliche Einigung nahe. Doch Ende April 2012 scheiterten die Gespräche zwischen den Zeitungsverlegern und der ARD. Die Verlage machen dafür mehrfache Nachforderungen der Öffentlich-Rechtlichen verantwortlich. Auch eine erneute Mahnung des Gerichts zu einer außergerichtlichen Einigung blieb ungenutzt, die Frist für eine gütliche Einigung verstrich am 30. August.

Die Tagesschau-App ist ein Internetangebot für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-Computer. Die Anwendung bietet Filme, Audiobeiträge, Fotos und Texte zum aktuellen Weltgeschehen. Wer die App installiert, kann auf seinem Mobilgerät die Tagesschau live verfolgen oder aber die jeweils letzte Ausgabe abrufen. Die App bietet einzelne Beiträge aus den Sendungen, ergänzt um Hintergrundinformationen, zu denen auch ausführliche Texte gehören, die vom Internetangebot tagesschau.de stammen. Aktuell gibt es fast 4,5 Millionen Nutzer. Die Angebote von tagesschau.de sind in anderer Form bereits seit 1999 mobil abrufbar. Die Tagesschau in 100 Sekunden für das Handy gibt es seit 2007.

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