Klage gegen Rundfunkbeitrag:Bis hier hin und nicht weiter

Zentrale Drogeriekette Rossmann

Die Drogeriekette Rossmann will gegen die neue Rundfunkgebühr klagen.

(Foto: dpa)

Durch den neuen Rundfunkbeitrag erhöht sich die finanzielle Belastung für die Drogeriekette Rossmann um 600 Prozent. Klingt nach viel, aber für das Unternehmen mit Milliarden-Umsätzen ist es das eigentlich nicht. Hier geht es viel mehr "ums Prinzip". Jetzt wird geklagt - wenn's sein muss beim Bundesverfassungsgericht.

Von Caspar Busse

Nein, ums Geld geht es dem Großdrogisten Dirk Roßmann, 56, aus Burgwedel bei Hannover nicht, zumindest nicht bei seiner Klage gegen die neue Rundfunkgebühr. Die Unternehmensgruppe plant für 2013 einen Umsatz von 6,7 Milliarden Euro.

Durch die Umstellung der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks steigt die Belastung der Firma nun um 600 Prozent, das klingt dramatisch hoch. Aber ein Blick auf die absoluten Zahlen relativiert das: Die Kosten erhöhen sich nach Rossmann-Angaben von zuletzt 40.000 Euro im Jahr auf nun etwa 200.000 Euro. "Peanuts", könnte man meinen, aber Stephan-Thomas Klose von Rossmann sagt: "Hier geht es ums Prinzip."

Es müssen einfach alle zahlen

Alleine in Deutschland gibt es derzeit 1754 Filialen der Drogeriekette, in denen zuletzt für 4,45 Milliarden Euro Waren verkauft wurden. Für jede Betriebsstätte ist künftig eine Rundfunkabgabe fällig. Dabei gebe es in Rossmann-Verkaufsstellen weder ein Fernsehgerät noch ein Radio, sagt Klose. Auch die Computer seien nicht internetfähig, sondern nur für den internen Gebrauch gerüstet. Aber Geräte spielen künftig keine Rolle mehr bei der Frage, wer zahlen muss.

Es müssen einfach alle zahlen. Und zwar gestaffelt nach Zahl der Mitarbeiter. Bis zu acht Beschäftigte kosten ein Drittel des Rundfunkbeitrags von 17,98 Euro, also 5,99 Euro pro Monat, Betriebe mit bis zu 19 Beschäftigten zahlen den vollen Beitrag, danach erhöht sich die Abgabenlast auf 35, 96 Euro (bis 49 Mitarbeiter) und in weiteren Stufen schließlich auf bis zu 3236,40 Euro im Monat bei Unternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten.

Rossmann ist nicht alleine

Rossmann hat eine sogenannte Popularklage in Bayern gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags über das neue Rundfunkgesetz erhoben - und kündigt weitere juristische Schritte an, nämlich den Gang durch die Instanzen: Gegen die konkreten Abgabenbescheide will das Unternehmen in Niedersachsen demnächst vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Rossmann ist nicht alleine: Die meisten großen Handelsketten wollen sich wehren. Der Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin lässt derzeit ein Gutachten erstellen. Auf dessen Basis könnte dann schließlich eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Das Argument ist überall das Gleiche: Die großen Handelsketten stehen in hartem Preiswettbewerb. Und die Billigheimer, die dafür bekannt sind, Zulieferer und Beschäftigte brutal im Preis zu drücken, sehen nicht ein, höhere Preise zu zahlen, ohne mehr Leistung zu erhalten. BR-Intendant Ulrich Wilhelm kann noch so oft betonten, dass die Wirtschaft insgesamt weniger zahlen muss. Die aufgebrachten Unternehmer beschwichtigt auch nicht, dass die Gesamteinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender durch die Umstellung der Gebühr vielleicht gar nicht steigen werden. Der NDR-Intendant und ARD-Vorsitzende Lutz Marmor erwartet zumindest keine Mehreinnahmen.

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