Klage gegen das "Handelsblatt":Ein Schaden, viele Millionen

Es waren die "Top-News" des Tages: Im Oktober berichtete das "Handelsblatt" von einer Razzia bei August Baron von Finck. Der sieht sich durch die Berichterstattung schwer geschädigt - und verklagt nun die Zeitung und ihren Chefredakteur.

Katharina Riehl und Christopher Keil

Am 17. Oktober hob das Handelsblatt einen ganz besonderen Fall als "Top-News des Tages" oben rechts auf die Seite 1 und in die Aufmachung der Seiten 4 und 12: Unter dem Titel Razzia bei Baron von Finck wurde von einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung bei Fincks VM Vermögens-Management GmbH in Düsseldorf, München und Stuttgart wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung berichtet. Illustriert war einer der Texte mit Fincks Privathaus in der Schweiz.

Der 81-jährige frühere Bankier sieht sich in Passagen der von ihm als "wahrheitswidrig" bezeichneten Berichterstattung verleumdet. Sowohl in der Print- wie in der Onlineausgabe des Handelsblatts (und der zur Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH zählenden Wirtschaftswoche) sei behauptet worden, "die Spitze des deutschen Geldadels" stecke "tief mit drin im Sumpf". Eine Steuer-CD aus Luxemburg, die vom Land Nordrhein-Westfalen aufgekauft worden war, bringe nun auch "den ersten Prominenten in Bedrängnis": Der Prominente sei August Baron von Finck junior.

In der vergangenen Woche reichte August von Finck über seinen Münchner Anwalt Kurt Kiethe vor dem Hamburger Landgericht eine Klage ein (AZ 324 O 636 / 11). Für einen durch die Veröffentlichungen entstandenen immateriellen und materiellen Schaden fordert er die sehr erstaunliche Summe von 15,25 Millionen Euro von der Handelsblatt GmbH und Handelsblatt-Chefredakteur Gabor Steingart. Der Gesamtstreitwert beträgt laut Klageschrift 16,25 Millionen Euro. Von Finck macht zudem Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf geltend. Auch angesichts der kaum vergleichbaren Schadensersatzhöhe ist allerdings fraglich, ob die Klage Erfolg haben wird.

Jurist Kiethe erkennt in der Aufmachung durch das Handelsblatt - laut Klageschrift - "entschädigungswürdige schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen". Der Text des Artikels, sagte Kiethe auf Anfrage, zeige zwar "eindeutig, dass die Durchsuchung" bei der VM Vermögensmanagement GmbH "stattfand". Das Handelsblatt habe aber sowohl "die Schlagzeile, als auch die Bildaufmachung so gestaltet, dass der Leser davon ausgeht", die Durchsuchung habe bei von Finck "persönlich stattgefunden".

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte Mitte Oktober im Zusammenhang mit den durch eine neue Steuer-CD ausgelösten Ermittlungen erste Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Betroffen waren Manager, die zur VM zählten. Das Unternehmen ist seit 2008 Teil des Firmenreiches von Milliardär August von Finck. Bei VM tätige Vermögensberater sollen angeblich Kunden behilflich gewesen sein, Geld vor den Finanzämtern bei einer Tochter des britischen Bankhauses HSBC in Luxemburg zu verstecken.

Uns ist eine entsprechende Klageschrift bisher nicht zugestellt worden", teilte ein Handelsblatt-Sprecher an diesem Dienstag auf Anfrage mit. "Anwaltlich forderte Baron von Finck mit Schreiben vom 17.10.2011 die Handelsblatt GmbH sowie Herrn Steingart auf, angeblich falsche Tatsachenbehauptungen zu unterlassen und zu widerrufen sowie einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen. Ein Gegendarstellungsanspruch wurde nicht geltend gemacht. Die Ansprüche haben wir abgelehnt. Am 18.10.2011 haben wir jedoch im Handelsblatt eine Klarstellung auf Seite 2 veröffentlicht."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: