Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat zwei berufsrechtliche Verfahren gegen die Berliner Medienrechtler Ben Irle und Christian-Oliver Moser eingestellt. Die Anwälte waren im Frühjahr 2023 in die Kritik geraten, weil die Partner sowohl den ehemaligen Bild-Chef Julian Reichelt vertraten als auch eine Frau, die Vorwürfe des Machtmissbrauchs gegen ihn erhob. Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung versicherten die Rechtsanwälte damals, man halte die zu beachtenden Standesregeln uneingeschränkt ein und stelle durch „die Schaffung einer Chinese Wall“ sicher, dass die Kanzleipartner gegenseitig keinerlei Zugang zu Informationen der jeweils allein betreuten Mandate habe.
Mit der Frage, ob hier dennoch ein Interessenkonflikt vorliegen könnte, beschäftigte sich daraufhin die Rechtsanwaltskammer Berlin. Sie gab den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft weiter, die für solche berufsrechtliche Verfahren zuständig ist. Dieses wurde bereits im März 2024 eingestellt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nun auf Anfrage mitteilt, „weil keine belastbaren Tatsachen ermittelt werden konnten, die den Tatvorwurf“, also einen Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), „hätten erhärten können“.
Bekannt wurde das berufsrechtliche Verfahren und seine Einstellung erst Anfang dieser Woche im Juristenportal Juve und in der FAZ. Ebenso ist ein durch die anwaltliche Vertretung von Ben Irle in Auftrag gegebenes, mehr als 80 Seiten umfassendes Rechtsgutachten des Kölner Professors und Direktors des Instituts für Anwaltsrecht Martin Henssler zum Ergebnis gekommen, dass die Anwälte Irle und Moser nicht gehindert waren und sind, „innerhalb des derzeit vereinbarten Mandatsumfangs“ jeweils die namentlich öffentlich nicht genannte Frau und Julian Reichelt zu vertreten. Weder den Anwälten noch ihrer Sozietät sei ein Berufsrechtsverstoß oder ein strafbares Verhalten vorzuwerfen.