Journalistenverband:DJV protestiert gegen Änderungen an MDR-Staatsvertrag

Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen festen und freien Mitarbeitern werde zementiert, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Überall.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestiert gegen eine nach seiner Darstellung nachträgliche Änderung am neuen Staatsvertrag für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Entgegen früherer Überlegungen werde damit eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhindert, erklärte der DJV.

Konkret geht es um Paragraf 35 des Staatsvertrages, der offenbar nach der Stellungnahme der DJV-Landesverbände geändert wurde, wie der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall sagte. Der bisherige Entwurf enthielt demnach einen Verweis auf das Bundespersonalvertretungsgesetz. Damit hätten auch arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter wie Festangestellte den Personalrat wählen und gewählt werden dürfen. Nun werde nur noch auf eine Freienvertretung verwiesen, die weitgehend rechtlos sei. Damit müssten rund 45 Prozent der MDR-Beschäftigten ohne effektive Vertretung arbeiten. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen festen und freien Mitarbeitern werde zementiert, sagte Überall. Die DJV-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich den Angaben zufolge inzwischen mit einem Schreiben an die Medienpolitiker in den drei jeweiligen Landtagen gewandt, der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall hat an die Ministerpräsidenten geschrieben.

Am Freitag hatte sich der sachsen-anhaltische Landtag erstmals mit dem neuen MDR-Staatsvertrag befasst. Die Neufassung sieht unter anderem Änderungen bei Strukturen und Aufgaben der Aufsichtsgremien der Dreiländeranstalt vor. So wird durch den Vertrag die Zusammensetzung des Rundfunkrates geändert, um die gesellschaftliche Pluralität besser abzubilden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juni geplant. Die Ministerpräsidenten Reiner Haseloff, Michael Kretschmer (beide CDU) und Bodo Ramelow (Linke) hatten den neuen Staatsvertrag bereits im Dezember vergangenen Jahres unterschrieben. Er muss nun noch von den drei Landtagen ratifiziert werden.

Kritik kam in den vergangenen Tagen jedoch auch vom MDR selbst. Dieser stört sich an mehreren Passagen der Novelle und hält diese für rechtlich problematisch, so etwa dass die Intendantin künftig darauf hinwirken soll, dass den drei Staatsvertragsländern "ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugute kommen". Auch das neue Rederecht von Vertretern der Rechtsaufsicht im Verwaltungsrat, das "jederzeit" gewährt werden soll, sieht der MDR kritisch. Die bisherige Fassung des MDR-Staatsvertrags war am 30. Mai 1991 unterzeichnet worden.

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