Süddeutsche Zeitung

Journalismus:Presserat erhält immer mehr Beschwerden wegen Schleichwerbung

Immer häufiger wird die strikte Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten aufgeweicht, beklagt der Rat in seinem Jahresbericht. Die Herkunft von Tatbeschuldigten beschäftigt ihn dafür kaum mehr.

Von Christian Gschwendtner

Die Beschreibung des Rasenmäher-Roboters klingt verlockend. "Tolles Schnittbild", "kinderleichtes Spiel", schreibt die Zeitschrift - und nennt zur Sicherheit gleich die Website des Herstellers in einem Kasten neben dem Artikel. Einem Leser fällt das auf. Aber nicht, weil ihm der Artikel so gut gefällt. Sondern weil er dahinter Schleichwerbung vermutet.

"Das Thema ist ganz groß", sagt Sonja Volkmann-Schluck, Referentin beim Deutschen Presserat. So groß, dass der Presserat inzwischen einen eigenen Ausschuss beschäftigt, der sich nur mit versteckter Werbung befasst. Am Mittwoch stellte er seinen Jahresbericht in Berlin vor. Darin steht, dass fast die Hälfte der 21 Rügen im vergangenen Jahr wegen Schleichwerbung ausgesprochen wurden. Eine Rüge ist die schärfste Strafe, die der Presserat gegen Medien verhängen kann.

Im Pressekodex ist zwar genau festgelegt, dass redaktionelle Inhalte und Werbung strikt voneinander getrennt werden müssen. Aber offenbar halten sich immer weniger an die freiwillige Selbstverpflichtung. Mal geht es um die Vorzüge eines Girokontos, die es angeblich nur bei einer bestimmten Bank gibt. Mal um eine besonders effektives Diätmittel. Oder eben um Rasenmäher-Roboter. Der Hinweis, dass es sich bei derlei Artikel um ein so genanntes "Partnerangebot" handelt, das man sich selbstverständlich bezahlen lässt, taucht wenn überhaupt am Ende auf. "Eine schwerwiegende Irreführung des Lesers", kritisiert der Deutsche Presserat in seiner Jahresbilanz. Insgesamt erhielt das Wächtergremium im vergangenen Jahr 1788 Beschwerden, ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr.

Der köpfende US-Präsident? Von der Meinungsfreiheit gedeckt

Die meisten Beschwerden kommen von Privatpersonen und nur in den seltensten Fällen von Interessenvertretern. Oft richten sie sich gegen Berichte über Krisen und Konflikte; das zeigt zum Beispiel die Veröffentlichung von Fotos angeblich straffälliger Demonstranten beim G20-Gipfel in Hamburg. Der Presserat sprach damals eine Missbilligung aus. Der Grund: die Betroffenen seien in unverhältnismäßiger Weise an einen Medienpranger gestellt worden. Für großes Aufsehen sorgte im Februar 2017 auch ein Spiegel-Titelblatt. Darauf sieht man Donald Trump - in der linken Hand ein Küchenmesser, in der rechten den abgetrennten Kopf der Freiheitsstatue. Aus Sicht des Presserats eine "provokante Karikatur", die aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Deutlich entschärft hat sich der Streit in einer wichtigen Grundsatzdebatte: der Frage, ob die Herkunft von Straftätern und Verdächtigen in Medien genannt werden soll - und wann das gerechtfertigt ist. Vor einem Jahr reagierte der Presserat auf die wachsende Kritik und änderte den Pressekodex leicht ab. Über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder die Herkunft des Täters soll nur dann berichtet werden, wenn es ein "begründetes öffentliches Interesse" gebe, heißt es jetzt in Ziffer 12.1 des Kodex. Vorher war der "begründbare Sachbezug" entscheidend. Die Neufassung war damals stark umstritten. Doch Manfred Protze, der Pressesprecher des Presserates, betont auch ein Jahr nach der Änderung, dass das Ziel gleichgeblieben ist: "Wir wollen weiterhin Gruppen nicht mit Taten in Verbindung bringen, die damit nichts zu tun, haben."

Was sich aber geändert hat, ist die Anzahl der Beschwerden in Verbindung mit der Herkunft von Straftätern. In den ersten neun Monaten mit dem neuen Kodex hat sie sich fast halbiert. Ob es an der neuen Regel oder am nachlassenden Interesse liegt, ist unklar. Nur eines ist für Sonja Volkmann-Schluck sicher: "Bei den Leser und Leserinnen ist die 12.1 kein großes Thema mehr."

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SZ vom 08.03.2018/luch
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