Streit um Berichterstattung über Spahn:Die nicht ganz private Villa

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Spahn hat mit seinem Ehepartner ein "traumhaftes Baudenkmal in Bestlage" in Berlin erworben. Berichte zu Kaufpreis und Finanzierung wollte er nicht hinnehmen. (Foto: Clemens Bilan/Pool/Getty Images)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss Berichte über seine Immobilienkäufe hinnehmen, urteilt das Oberlandesgericht Hamburg.

Von Jan Heidtmann

Eigentlich waren es die Spontis aus den Jahren 1968 ff., die auch das Private für politisch erklärt haben. Mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) gibt es dafür nun ein amtliches Siegel. In der Auseinandersetzung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der CDU und der Berliner Zeitung Tagespiegel haben die Richter jedenfalls einen sehr deutlichen Beschluss gefasst: "Politische Führungspersonen müssen sich als Repräsentanten des Staates schon grundsätzlich eine kritische Befassung mit ihren finanziellen Verhältnissen gefallen lassen", schreibt das Gericht in seiner vorläufigen Erklärung. "Denn für die politische Meinungsbildung ist es auch von ganz erheblichem Interesse, wie gewählte Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie sie finanziell situiert sind."

Der Beschluss aus Hamburg ist der voraussichtlich letzte Akt rund um die Berichterstattung über den Villenkauf von Spahn und seinem Ehemann. Die beiden hatten im vergangenen Sommer gemeinsam ein vom Makler als "traumhaftes Baudenkmal in Bestlage" angepriesenes Haus im Berliner Ortsteil Dahlem gekauft. Der Erwerb war wegen der prekären Lage vieler Menschen durch die Corona-Pandemie in den Medien diskutiert worden. Berichte über den Kaufpreis von vier Millionen Euro sowie über die Finanzierung ließ Spahn damals untersagen. Nach Ansicht seines Anwalts handelt es sich dabei um eine Privatangelegenheit. In einer ersten Entscheidung dazu gab das Landgericht Hamburg - Spahn und sein Mann hatten die Hansestadt als Gerichtsstandort gewählt - dem Antrag statt.

Im Berufungsverfahren widersprachen die Richter am OLG dem nun und erklärten die Berichterstattung von Anfang an für rechtmäßig. Das Paar müsse es "wegen der überragenden Bekanntheit des Antragstellers als einer der profiliertesten deutschen Politiker hinnehmen, dass in deutlich weiterem Umfang über ihre Vermögensverhältnisse berichtet wird, als dies für eine reine Privatperson gilt", schreibt das Gericht. Solche Berichterstattung "kann der Öffentlichkeit zum Beispiel Vermutungen beziehungsweise sogar Rückschlüsse auf ihre politische Unabhängigkeit, auf ihren Geschäftssinn, aber auch auf ihre politische Ausrichtung ermöglichen". Spahns Ehepartner müsse dies ebenfalls dulden; auch da er sich immer wieder mit dem Minister in der Öffentlichkeit zeige.

Im Kern ging es bei der Entscheidung jedoch darum, wer für den Rechtsstreit zahlen muss. Spahn hatte es abgelehnt, die Kosten zu tragen, muss nun aber drei Viertel, geschätzte 10 000 Euro, übernehmen.

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