Pressefreiheit:Schweizer Journalistin siegt vor Bundesgericht

Jana Avanzini (Foto: Isabel Pfaff)

Die Journalistin Jana Avanzini recherchierte über eine Hausbesetzung. Das höchste Schweizer Gericht hat nun entschieden, dass sie damit keinen Hausfriedensbruch begangen hat.

Von Isabel Pfaff, Bern

In Lausanne ist ein fast fünf Jahre währender Rechtsstreit zu Ende gegangen: Das Schweizer Bundesgericht hat geurteilt, dass die Luzerner Journalistin Jana Avanzini mit ihrer Recherche über eine Hausbesetzung keinen Hausfriedensbruch begangen hat. Das berichtete am Donnerstagabend das Luzerner Onlineportal Zentralplus, für das Avanzini damals recherchiert hatte und das die heute freischaffende Journalistin bei dem Rechtsstreit unterstützte.

Die beiden vorherigen Instanzen hatten Avanzini jeweils wegen Hausfriedensbruch verurteilt, weil sie im April 2016 eine besetzte Villa in Luzern betreten hatte. Das baufällige Haus gehörte damals der Bodum Invest AG, einer Firma des dänischen Unternehmers Jørgen Bodum. Der Inhaber der bekannten Haushaltswarenfirma hatte die linken Hausbesetzer und auch Avanzini des Hausfriedensbruchs beschuldigt, obwohl die Journalistin das Haus lediglich zu Recherchezwecken betreten hatte. Der Fall beschäftigte die Schweizer Medienwelt über Jahre. Viele Journalisten sahen die Pressefreiheit bedroht, wenn in diesem Fall das Eigentumsrecht höher gewertet werde als das öffentliche Interesse. Die leerstehenden Luzerner Villen und was mit ihnen geschieht waren damals ein Politikum in der Zentralschweizer Stadt.

Nach Angaben von Zentralplus schreibt das Bundesgericht in seinem Entscheid, dass Avanzini das fremde Grundstück nicht mit der Absicht betreten habe, an der Hausbesetzung mitzuwirken, sondern über die Vorgänge im Haus eine Reportage zu schreiben. Eine Strafanzeige, so das Gericht, könne nur auf Personen ausgeweitet werden, die an der "Ausführung der Haupttat" beteiligt sind.

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