Deutsche Beamte und die Ironie, es ist ein Elend. Ein neues Beispiel kommt aus München: Der Kolumnist Jan Fleischhauer, früher Autor für den Spiegel und inzwischen für den Focus, hat sich gerade juristischen Ärger eingefangen, weil er es gewagt hat, den Nachwuchsverband der AfD aufs Korn zu nehmen. Der Vorwurf lautet: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs.
JournalismusDas Prinzip Sarkasmus – schon mal gehört?
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Beim Podcasten über die AfD-Jugend zitiert der Kolumnist Jan Fleischhauer ironisch-höhnisch eine Naziparole. Missverstehen kann man das eigentlich nicht. Doch die bayerische Justiz ermittelt trotzdem.
Von Ronen Steinke

Meinungsfreiheit:Wann kommt wegen eines Tweets die Polizei?
Nazi-Vergleiche waren immer geschmacklos, aber lange straffrei. Eine neue juristische Interpretation urteilt nun schärfer. Die jüngsten Fälle: der Publizist Norbert Bolz und der Politik- und Medienveteran Jürgen Todenhöfer.
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