Süddeutsche Zeitung

Streit um Schmähgedicht:Böhmermanns Anwalt zieht vor Bundesgerichtshof

  • "Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt", sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz.
  • Mit dem Schritt trägt er den Rechtsstreit um das Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan eine Instanz höher.
  • Das Oberlandesgericht Hamburg hatte dem Satiriker im Mai vergangenen Jahres verboten, 18 von 24 Versen des Gedichts vorzutragen.

Der Rechtsstreit um Jan Böhmermanns Schmähgedicht über Recep Tayyip Erdoğan geht weiter. Will sagen: eine Instanz höher. "Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt", sagte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz dem Evangelischen Pressedienst.

Im Mai vergangenen Jahres war der Satiriker im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Böhmermann darf demzufolge nur noch sechs von 24 Versen des Gedichts vortragen, alle anderen dienten "dem Angriff auf die personale Würde", hieß es in der Urteilsbegründung. Aber auch Erdoğan war vor Gericht unterlegen, wollte er das Gedicht doch komplett verbieten lassen.

Schon vor dem Urteil hatte Schertz angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die jetzige Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist das nächste Rechtsmittel im Instanzenzug. Erdoğans Anwalt Mustafa Kaplan hatte offen gelassen, ob er die Entscheidung des Oberlandesgerichts anfechten will.

Böhmermann hatte 2016 im Neo Magazin Royale Erdoğan in einem Gedicht nicht nur vorgeworfen, auf Demonstranten einzuprügeln und Minderheiten zu unterdrücken, sondern ihm auch olfaktorische und körperliche Defizite angedichtet. Von "Schrumpelklöten" und "Schweinefurz" war die Rede. Erdoğan sah das als Beleidigung. Das Gedicht löste eine Staatsaffäre aus.

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SZ.de/kir/cag/luch
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