Die im Internet aufgetauchte Seite "Nürnberg 2.0" bedroht zwar Politiker, Journalisten und Wissenschaftler, doch das Bundeskriminalamt (BKA) hält sie dennoch für im Prinzip unbedenklich. Das berichtet die Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung unter Berufung auf eine schriftliche Expertise.
Auf der Seite wird angekündigt, dass bestimmte Personen des öffentlichen Lebens wegen ihrer angeblichen Beiträge zur Islamisierung Deutschlands mit Strafe vergleichbar der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse belegt werden sollen.
"Abgesehen von der Androhung eines entsprechenden Verfahrens lassen sich der Internetseite keine Drohungen gegen den oben genannten Personenkreis entnehmen", schreibt das BKA. "In der Regel werden derartige Listen genutzt, um Angehörige des jeweiligen anderen politischen Lagers öffentlich im Internet oder in Szenepublikationen bloßzustellen und zu verunsichern. Eine für den genannten Personenkreis bestehende konkrete Gefährdung lässt sich aus den Internetinhalten nicht ableiten und wird daher derzeit nicht gesehen."
Die Expertise schränke allerdings ein, es bestehe "auch bei der aktuellen Aktion das Risiko verbaler Attacken oder vereinzelter Sachbeschädigungen", schreibt die Mitteldeutsche Zeitung weiter.
Das Projekt "Nürnberg 2.0" plant den "Aufbau einer Erfassungsstelle zur Dokumentation der systematischen und rechtswidrigen Islamisierung Deutschlands und der Straftaten linker Faschisten zur Unterdrückung des deutschen Volkes", um die Verantwortlichen "zur Verantwortung zu ziehen".
In Nürnberg wurden auch 24 Todesurteile verhängt. Auf der Liste stehen unter anderem die Namen des SPD-Innenexperten Sebastian Edathy, des CDU-Außenpolitikers Ruprecht Polenz sowie der Grünen-Vorsitzenden Renate Künast.
Verbale Gewalt nicht hoffähig werden lassen
Edathy und Polenz wollen gemeinsam gegen solche Seiten vorgehen. Polenz sagte der Mitteldeutschen Zeitung vor dem Hintergrund der Anschläge in Norwegen: "Wir müssen über den Zusammenhang zwischen Unworten und Untaten neu nachdenken. Man darf verbale Gewalt nicht hoffähig werden lassen, wenn man reale Gewalt ächten will."