Süddeutsche Zeitung

Internet-Auftritt:Zu presseähnlich

Die Stadt Dortmund muss sich bei ihrem Internet-Auftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich, urteilte das Landgericht Dortmund am Freitag.

Der Dortmunder Verlag Lensing-Wolff ( Ruhr-Nachrichten) hatte geklagt, weil er wettbewerbsrechtliche Verstöße durch das staatlich finanzierte Angebot sah. Es war das bundesweit erste Verfahren zum Internetangebot einer Kommune und möglichen Konkurrenz für verlegerische Zeitungs- und Onlineangebote. Konkret ging es laut WDR um den Internetauftritt aus dem Jahr 2017. Das Gericht hatte das städtische Onlineangebot an einem Test-Tag analysiert und dabei mehrere Beiträge als zu presseähnlich bemängelt. So seien Berichte über die Meisterfeier von Borussia Dortmund, ein nichtstädtisches Hospiz und eine Deutsche Meisterschaft im Unterwasserrugby nicht in Ordnung, hatte der Senat bei der mündlichen Verhandlung erklärt.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil ist ein klares Signal nicht nur an die Stadt Dortmund, sondern an alle Kommunen, sich aus verlegerischer Tätigkeit herauszuhalten", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Für die Information der Bürger vor Ort gebe es gut 300 Tageszeitungen und mehr als 600 Digitalangebote. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Stadt Dortmund sagte, die Stadt werde die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und dann über weitere rechtliche Schritte entscheiden.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes von Ende 2018 im Fall des "Crailsheimer Stadtblattes II" ziehe enge Grenzen für ein kommunales Printmedium, so das Dortmunder Landgericht. Dieselbe Betrachtung sei auch für städtische Internetportale anzuwenden.

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Quelle:
SZ vom 09.11.2019 / dpa
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