Eine Strafanzeige, Anwaltsschriftsätze, ein Schiedsverfahren; dazu Briefwechsel, Besprechungen und ein paar Verhandlungsrunden: Das in München ansässige Institut für Rundfunktechnik (IRT) und seine Träger, das gilt vor allem für die ARD, lassen nichts unversucht.
200 Millionen Euro sollen gerettet werden, die dem für seine Erfindungen in der Medienbranche bekannten Institut beim Vermarkten von Patenten angeblich vorenthalten worden sind. Das IRT rechnet ganz einfach. Hintergangen worden sei man von zwei langjährigen Geschäftspartnern, glaubt das Institut. Einem deutschen Patentanwalt und einem italienischen Unternehmen. Also soll jeder der beiden 100 Millionen Euro zahlen. Ganz einfach. Ob die Rechnung aufgeht? Schwer zu sagen.
Den Patentanwalt hat das IRT mit einer Strafanzeige, die öffentlich verkündet wurde, kürzlich in Untersuchungshaft gebracht. Sein Familienvermögen, das eine ziemlich reiche Firma, Autos, Gemälde und Schmuck umfasst, wurde auch gleich noch sichergestellt. Das könnte die eine Hälfte der 200 Millionen Euro bringen.
Die Hoffnung, schnell zu viel Geld zu kommen, könnte sich als Trugschluss erweisen
Gegen das Unternehmen aus Italien, den Patent-Vermarkter Sisvel, gehen das Institut und seine Träger hingegen eher geräuschlos vor. Mit einem schon vor längerer Zeit eingeleiteten außergerichtlichen Schiedsverfahren. Der Zweck ist klar. Das IRT und der Bayerische Rundfunk (BR) wollen verhindern, dass Ansprüche verjähren. Und sie wollen 100 Millionen Euro von Sisvel eintreiben, einem der weltweit führenden Verwerter von Patenrechten in der Medienbranche. Der BR kümmert sich in der ARD um den Kriminalfall. Italien, also Sisvel - zahlen bitte! So denken sich es das Institut und seine Träger, zu denen auch ZDF, Deutschlandradio, Österreichischer und Schweizer Rundfunk gehören.
Dass die bei der Staatsanwaltschaft München I gestellte Strafanzeige gleichwohl nur gegen den Patentanwalt gerichtet ist, nicht aber gegen den Patent-Vermarkter aus Turin, wirkt auf den ersten Blick unverständlich. Es lässt sich bei näherem Hinsehen leicht erklären. Der deutsche Patentanwalt ist für die hiesige Justiz leicht greifbar, wie die bisherigen Maßnahmen beweisen. Bei Sisvel sieht das anders aus. Internationale Ermittlungen deutscher Staatsanwälte sind zeitraubend, ebenso wie grenzüberschreitende Prozesse. Also lieber taktieren, statt die Italiener frontal zu attackieren. Obwohl es aus Sicht des Instituts und der ARD gute Gründe gäbe, auch gegen Sisvel hart vorzugehen.
Der Patentanwalt und das Unternehmen aus Turin sollen das IRT gemeinsam hintergangen haben. Mit einer "Unrechtsvereinbarung", wie in der Strafanzeige nachzulesen ist.
Die Italiener helfen zahlreichen kleinen und großen Sendern aus zahlreichen Ländern, ihre Erfindungen gut zu verkaufen. Das reicht bis hin zur BBC aus Großbritannien und zu dem Münchner Institut. Ursprünglich hätte Sisvel das IRT umfangreich an den Erlösen für MPEG-Patente, die für MP3-Player eine Rolle spielen, beteiligen sollen. Dann aber habe der deutsche Patentanwalt, ein ehemaliger Beschäftigter des Instituts, eine andere Regelung durchgesetzt und zwei Jahrzehnte lang heimlich mit den Italienern das meiste Geld aus Verkauf der Patente kassiert - die besagten 200 Millionen Euro eben. Das Münchner Institut will davon erst am 9. Dezember 2016 erfahren haben; bei einem Prozess um MPEG-Rechte in den USA. Anschließend soll Sisvel nach und nach die geheimen Verträge mit dem Patentanwalt offengelegt haben. Das geht alles aus der Strafanzeige hervor. Darin heißt es auch, Sisvel sei an einer Aufklärung interessiert und habe diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Italiener werden also vorerst geschont und sogar gelobt.
Das 1982 gegründete Unternehmen hat einen guten Namen in der Branche. Sisvel könne nicht daran interessiert sein, diesen Ruf zu gefährden, und werde daher lieber zahlen, glauben die Verantwortlichen in der ARD offenbar. Die Hoffnung, so schnell zu viel Geld zu kommen, könnte aber trügen. "Die Messe ist noch nicht gelesen", heißt es aus dem Umfeld von Sisvel. Der Patentanwalt habe bei all den Verhandlungen und Verträgen für das IRT agiert. Das Institut hätte seinen Vertreter kontrollieren müssen, habe das aber nicht getan.
Der Patentanwalt soll über Sisvel eigene Rechte vermarktet haben, die er dem IRT abgekauft habe. Hinzu kommt: Sisvel soll vom IRT gebeten worden sein, alle Informationen über die Erlöse aus den MPEG-Rechten dem Patentanwalt als Vertreter des Instituts zukommen zu lassen. Wäre dem so gewesen, dann hätten das IRT und seine Träger wohl schlechte Karten im Streit mit den Italienern. Gewiss ist offenbar gar nichts, außer einem Umstand: Mit Ruhm bekleckert haben sich die öffentlich-rechtlichen, mit öffentlichen Mitteln finanzierten Anstalten in diesem Fall nicht gerade.