HR bevorzugt Jugend am Mikro:"Abgeschaltet"

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Das Logo des Hessischen Rundfunks: Wer als freier Mitarbeiter bei dem Sender arbeitet, sollte besser nicht das Rentenalter erreicht haben. Denn dann wird in aller Regel die Zusammenarbeit beendet.

(Foto: HR)

Der bekannte Hörfunk-Moderator Peter Zudeick macht beim Hessischen Rundfunk gerade die Erfahrung, dass er mit 66 Jahren zum alten Eisen gehört. Denn der Sender will ihn aufgrund seines Alters nicht mehr beschäftigen. Der Journalist spricht von Altersdiskriminierung.

Von Hans Hoff

Wer bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angestellt ist, kann sich in der Regel darauf verlassen, dass ihm im Alter eine passable Versorgung zusteht. Anders sieht es dagegen bei gänzlich freien Mitarbeitern aus, auch wenn die jahrzehntelang für die Sender gearbeitet haben. Deren Versorgung fällt selten opulent aus. In vielen Fällen ist sie schlicht und einfach unzulänglich, weshalb viele der Betroffenen darauf angewiesen sind, auch jenseits der 65 weiterzuarbeiten. Das aber wird nun weitgehend unmöglich. Zumindest für freie Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks (HR).

Diese Erfahrung macht gerade der bekannte Hörfunkjournalist Peter Zudeick. Den kann man kennen, weil es ihn lange als politischen Korrespondenten für diverse Sender umtrieb, weil er kluge Bücher geschrieben hat und ab und an mal Gast im Presseclub war. Zudem schätzen viele Radiohörer seinen satirischen Wochenrückblick, der auf vielen ARD-Sendern läuft und das Berliner Geschehen schon auf die Schippe nahm, als die Heute Show noch nicht mal ein kecker Gedanke im Kopf eines Mainzer Programmdirektors war.

Zudeick ist 66 Jahre alt und musste kürzlich feststellen, dass er damit zum alten Eisen gehört. Zumindest beim HR. Dort durfte er Anfang Dezember zum letzten Mal auf den Sender. Rund 14 Jahre lang hat er dort jeweils acht Wochen pro Jahr die HR2-Sendung Der Tag moderiert und auch seinen satirischen Wochenrückblick angeliefert, der immerhin auf vier Programmplätzen lief.

Damit ist es nun vorbei. "Der HR hat mich abgeschaltet", sagt Zudeick. Der HR macht aus seiner Motivation kein Geheimnis. "Dass sich der Hessische Rundfunk entschlossen hat, grundsätzlich die Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter nicht mehr fortzusetzen, wenn dieser das gesetzliche Rentenalter erreicht, hat mit den generellen Sparmaßnahmen zu tun", sagt ein Sprecher und verkauft das als eine Art Jugendförderung: Durch freie Mitarbeit zu erbringende Tätigkeiten behalte der HR freien Mitarbeitern vor, "welche das Rentenalter noch nicht erreicht haben."

Diese Regelung gelte im Grundsatz seit Jahren, "wurde aber nach Prüfung ihrer Einhaltung im redaktionellen Alltag im Jahr 2012 in der Direktorensitzung erneut getroffen" und in den Abteilungen des Hauses kommuniziert.

Nicht in allen Fällen konsequent

Zudeick sieht das naturgemäß weniger entspannt: "Das läuft auf einen Fall von Altersdiskriminierung hinaus". Solch ein Vorwurf entbehre jeglicher Grundlage, entgegnet der HR. Diese auf das Alter bezugnehmende Entscheidung werde von Motiven des HR getragen, welche "keine rechtswidrige Diskriminierung beinhalten, sondern stattdessen vielmehr als zweckmäßige und angemessene Verfolgung zulässiger sozialpolitischer Anliegen statthaft sind."

Allerdings ist der HR nicht in allen Fällen so konsequent. Etwa im Falle des Popmoderators Werner Reinke, der die 65er-Marke auch schon hinter sich gelassen hat. "Der HR kann sich aufgrund seiner Programmautonomie selbstverständlich die Freiheit nehmen, von dieser grundsätzlichen Entscheidung in Einzelfällen abzuweichen", heißt es. Reinke sei nunmal eine der bekanntesten Stimmen des HR.

Zudeicks Anwältin hat die Rücknahme der Freisetzung gefordert, was der HR ablehnte. Daraufhin hat sie in Zudeicks Namen Schadenersatz gefordert. Der HR sieht "überhaupt keinen Anlass für solche Forderungen". "Wenn die nicht nett sind, wird man wohl klagen müssen", sagt Zudeick, der sich damit trösten kann, dass er bei anderen ARD-Anstalten vorerst keine ähnlichen Maßnahmen zu befürchten hat. Eine Anfrage bei NDR, BR und WDR ergab, dass dort die Verjüngung nicht durch den Rauswurf von in die Jahre gekommenen Mitarbeitern betrieben wird.

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