BR-Rundfunkrat:Noch keine Klarheit für Markwort

München, Redaktion Focus, Helmut Markwort,,

Helmut Markwort darf vorerst nicht in den BR-Rundfunkrat.

(Foto: Angelika Bardehle)
  • Der FDP-Landtagsabgeordnete Helmut Markwort, ehemaliger Focus-Chef und BR-Moderator, sollte in den BR-Rundfunkrat gesandt werden.
  • Dem Gremium zufolge verstößt das gegen die Richtlinien. Die FDP-Landtagsfraktion hofft jetzt auf die Rechtsaufsicht.

Von Aurelie von Blazekovic

Ob der FDP-Landtagsabgeordnete Helmut Markwort Teil des BR-Rundfunkrats wird, ist weiterhin unklar. Letzte Woche war bekannt geworden, dass der Rundfunkrat, das Aufsichtsgremium des Bayerischen Rundfunks, Markwort als neues Mitglied abgelehnt hatte. Er war zuvor als einer von zwölf Politikern vom Bayerischen Landtag entsandt worden. Markwort ist ehemaliger Chefredakteur und Herausgeber des Nachrichtenmagazins Focus und war bis 2017 der Moderator der BR-Talkshow Sonntags-Stammtisch.

Die Entsendung von Markwort, der seit Herbst für die FDP im neu gewählten Landtag ist, würde nicht den rechtlichen Vorgaben im Bayerischen Rundfunkgesetz entsprechen, so der Rundfunkrat. Grund dafür seien Markworts Beteiligungen an privaten Radiostationen, die als möglicher Interessenskonflikt eingestuft werden. Hier gehe es nicht um die Person, sondern um die Einhaltung des Gesetzes. Der Rundfunkrat setzt sich aus 50 Mitgliedern zusammen, die von politischen, religiösen und gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden. Er soll über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks wachen und dessen Intendanten bei der Gestaltung des Programms beraten, kurz: eine vom BR unabhängige Kontrollinstanz sein.

Die FDP-Fraktion im Landtag sieht bei Markwort keine Gefahr der Befangenheit und verweist auf unterschiedliche Rechtsauslegungen. "Der Rundfunkrat beruft sich eher auf eine Interpretation des Gesetzes und wir berufen uns auf die Buchstaben des bayerischen Gesetzes, nachdem es da keine Unvereinbarkeit gibt", sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Hagen der SZ. Eine offizielle Reaktion des Bayerischen Landtags gegenüber dem Rundfunkrat steht laut Geschäftsstelle des Rundfunkrats noch aus. Auch wenn Landtagspräsidentin Ilse Aigner erklärt hatte, dass hier zwei Rechtspositionen konträr gegenüberständen - sie hätte sich bislang nur gegenüber der Presse, in diesem Fall der dpa, geäußert. Deshalb sieht man beim Rundfunkrat weiterhin den Landtag in der Pflicht, auf die Ablehnung zu reagieren. Das heißt, diese entweder von der Rechtsaufsicht klären zu lassen oder aber einen Alternativkandidaten zu entsenden.

Die FDP hofft auf eine Klärung zugunsten Markworts von der Rechtsaufsicht, das ist in dem Fall das Wissenschaftsministerium. Das beschäftigt sich aber nur dann mit dem Fall, wenn es damit beauftragt wird, und das sei bisher noch von keiner Seite geschehen, sagen Rundfunkrat, Landtag und FDP-Fraktion übereinstimmend. Der Grund für diese Zurückhaltung liegt wohl darin, dass unklar ist, wer die Rechtsaufsicht überhaupt beauftragen müsste. Der Landtag verweist auf FDP und Rundfunkrat; FDP und Rundfunkrat sagen, dass es Sache des Landtags als entsendendes Organ sei, die Rechtsaufsicht anzurufen. Die Verwirrung ist auf allen Seiten groß und das weitere Vorgehen entsprechend unklar.

Eine solche Situation habe es so noch nie gegeben und sei rechtlich nicht ganz einfach zu lösen, heißt es bei der Geschäftsstelle des Rundfunkrats. Man hänge gerade in der Luft.

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