Im Endlosstreit mit Maike Kohl-Richter hat der Autor Heribert Schwan eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat der Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl in weiten Teilen recht gegeben. Danach hatte sich Schwan - was er stets in Abrede gestellt hat - gegenüber Kohl zur Geheimhaltung verpflichtet, mit der Folge, dass er bei der Abfassung der Kohl-Memoiren nur Äußerungen verwenden durfte, die der Ex-Kanzler freigegeben hatte. Zwar hatten Schwan und Kohl darüber keinen schriftlichen Vertrag geschlossen. Das OLG kam aber zu dem Ergebnis, dass es sich um eine "stillschweigend begründete auftragsähnliche Rechtsbeziehung" gehandelt habe. Danach treffe Schwan eine "umfassende Verschwiegenheitspflicht". Der Bundesgerichtshof hatte dies ebenso gesehen und bereits 2021 entschieden, dass die Verschwiegenheitspflicht über den Tod von Helmut Kohl hinaus gelte.
Rechtsstreit um Helmut Kohls geistiges Vermächtnis:Schwan muss schweigen
Lesezeit: 2 Min.

Das OLG Köln interpretiert die Verschwiegenheitspflicht sehr weit - und untersagt dem Kohl-Biografen Heribert Schwan, vertrauliche Gespräche mit dem Kanzler auch nur sinngemäß wiederzugeben.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Exklusiv Chaos bei Paramount+:Rätselhafter Kahlschlag
Paramount+ will zwei bereits abgedrehte deutsche Serien plötzlich nicht mehr zeigen - und entfernt auch längst veröffentlichte Sendungen wieder aus der Streaming-Bibliothek. Was ist da los?
Lesen Sie mehr zum Thema