Süddeutsche Zeitung

Medien:Gericht: Paparazzi lockten Grönemeyer in eine Falle

Das Kölner Landgericht verurteilt zwei Fotografen zu einer Bewährungsstrafe - sie hatten Herbert Grönemeyer beschuldigt, sie angegriffen zu haben. Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht.

Von Christian Wernicke

Fest steht nur eines: Auch der Kölner Richterspruch vom Donnerstag wird nicht das letzte Urteil in dem scheinbar endlosen Rechtsstreit zwischen dem Sänger Herbert Grönemeyer und zwei Journalisten bleiben. "Wir gehen in Revision", kündigt Verteidigerin Yasmin Pellegrino Marcone an, nachdem das Landgericht Köln die beiden Fotografen wegen falscher Beschuldigungen zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Hinzu kamen Geldstrafen in Höhe von 6750 und 900 Euro.

Das Strafverfahren ist bereits der fünfte Prozess zwischen dem Promi und den Paparazzi. In vier Zivilverfahren hatte sich Grönemeyer (erfolgreich) dagegen gewehrt, dass Szenen seiner Auseinandersetzung mit den Journalisten - ob per Video oder per Foto - von Medienhäusern verbreitet werden. Im Internet sind sie bis heute zu finden.

Angefangen hat alles vor mehr als vier Jahren. Am 21. Dezember 2014 war es am Flughafen Köln-Bonn zu der Konfrontation zwischen Grönemeyer und den Journalisten gekommen. Der Sänger fühlte sich, seine Frau und seinen Sohn von dem Fotografen und dem Kameramann belästigt, ja sogar bedroht. Ein Video zeigte den fluchenden Grönemeyer ("Fuck off!"), wie er seine Computertasche gegen einen der vermeintlichen Wegelagerer schleudert. Die Journalisten wiederum sehen in Grönemeyer den Übeltäter. Denn der habe sie mehrfach verletzt: einen verstauchten Mittelfinger, Herz-Kreislauf-Probleme sowie Würgemale und psychische Folgelasten machten sie unter anderem geltend.

Der Kölner Richter glaubte offenbar allein Grönemeyer. Die Gewaltvorwürfe der Journalisten seien schlicht falsch, urteilte der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg: "Die Angeklagten haben sich diese Verletzungen selbst zugefügt oder zufügen lassen." Überhaupt habe Grönemeyer in Notwehr agiert, die Paparazzi hätten dem Promi eine Falle gestellt: "Es war von vornherein ihr Ziel, ihn zu provozieren und seine wütende Reaktion zu filmen." Vorsorglich betonte der Richter, er habe dem Künstler keinen "Promi-Bonus" gewährt.

Verteidigerin Marcone sieht das anders. Die Begegnung am Kölner Gate sei "von meinen Mandaten definitiv nicht geplant" gewesen. Auch habe das Gericht eine Körperverletzung der Fotografen durch Grönemeyer nicht völlig ausgeschlossen. Also auf in die nächste Instanz.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4358398
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 08.03.2019/luch
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.