Ferdinand von Schirachs "Gott" im Ersten:Letzter Wille

"Gott" von Ferdinand von Schirach: Szene aus dem Gerichtssaal

Darf er sterben? Im Film wie im Theaterstück nimmt eine Reihe von Experten Stellung zur Frage, ob ein Mensch sein Lebensende selbst bestimmen kann.

(Foto: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Ter)

Das Fernsehspiel "Gott" von Ferdinand von Schirach inszeniert eine Debatte über Sterbehilfe. Die schwere Entscheidung muss am Ende das Publikum treffen.

Von Marie Schmidt

In diesem Fall ist es gut, dass Deutschland so ein kleines Land mit einer überschaubaren Zahl erfolgreicher Fernsehschauspieler ist, die man in unterschiedlichen Rollen aber sehr oft sieht. Man meint sie zu kennen wie Nachbarn oder Freunde. Entsprechend schockierend wirkt die Anzeige, mit der die ARD für ein "TV-Event" am kommenden Montagabend wirbt: Da ist das Gesicht des achtzigjährigen Matthias Habich, der schon Victor Klemperer war, in einer Verfilmung von dessen Leben, Heinrich Crespahl in der Fernsehversion von Uwe Johnsons "Jahrestagen" oder der Vater des "Vorlesers". Also wirklich ein vertrautes deutsches Gesicht. Und darunter steht in Blockbuchstaben: "Darf er sterben?"

Das ist, enorm heruntergebrochen, die Frage des Stücks "Gott" von Ferdinand von Schirach, das jetzt als Fernsehfilm läuft. Am Ende können die Zuschauerinnen und Zuschauer anrufen und abstimmen.

Gott von Ferdinand von Schirach

Tritt vor den Deutschen Ethikrat: Richard Gärtner (Matthias Habich, l.) mit seinem Rechtsanwalt Biegler (Lars Eidinger).

(Foto: ARD Degeto/Moovie GmbH/Julia Ter)

Die Geschichte, an der Schirach ethische Probleme und aktuelle Rechtslage der Sterbehilfe in Deutschland diskutiert, geht so: Matthias Habich spielt den pensionierten Architekten Richard Gärtner, der kerngesund ist, nach dem Tod seiner Frau sein Leben aber als leer empfindet und einem langen, fremdbestimmten Sterben, das er bei seiner Frau erlebt hat, zuvorkommen will. Er sucht beim Bundesinstitut für Arzneimittel um eine Dosis Natrium-Pentobarbital an, bekommt es nicht und bittet seine Hausärztin um Hilfe. Die lehnt die Beihilfe zum Suizid ab. In diesem Konflikt nun tritt Herr Gärtner vor den Deutschen Ethikrat.

So ein Mitmachformat von Schirach gab es schon einmal

Theaterstück und Film bestehen darin, dass eine Reihe Experten zu dieser Sache rührend nüchtern und geschmackvoll Stellung nehmen. Außer Lars Eidinger, dem die Rolle des pampig-großspurigen Rechtsanwalts von Gärtner auf den Leib geschrieben scheint. Der rückt anderen Leuten körperlich nah (so was fällt einem zurzeit unangenehm auf) und taktiert fahrig, was in der betonten Ausgewogenheit des Stücks den Zuschauer vielleicht etwas ablenken soll von der anfänglichen Empathie mit dem traurigen Herrn Gärtner.

Zu Anfang und am Ende des Films schaut Barbara Auer als Vorsitzende des Ethikrates direkt in die Kamera und fragt das Publikum: "Halten Sie es für richtig, einem gesunden Menschen ein tödliches Medikament zu geben? Würden Sie es tun, wenn Sie Arzt wären?" Nach der Ausstrahlung des Films wird das Ergebnis der Abstimmung in einer Sonderausgabe von Hart aber fair mit Frank Plasberg diskutiert.

Gott von Ferdinand von Schirach

"Würden Sie es tun, wenn Sie Arzt wären?": Barbara Auer in der Rolle der Vorsitzenden des Ethikrates.

(Foto: ARD Degeto/Moovie GmbH/Repro)

So ein Mitmachformat von Schirach gab es 2016 schon einmal. In Terror - Ihr Urteil wurde ein Gerichtsverfahren gegen einen fiktiven Luftwaffenmajor gezeigt, der ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug vom Himmel geschossen hat, um zu verhindern, dass es über einem vollen Fußballstadion abstürzt. Die Frage war, ob er des Mordes schuldig ist, oder unschuldig, weil er Tote verhindert hat. 86,9 Prozent der Zuschauer in Deutschland stimmten für "nicht schuldig". Das Bundesverfassungsgericht dagegen hatte 2006 ein Gesetz kassiert, das es der Bundeswehr gestattet hätte, in äußerster Not ein gekidnapptes Flugzeug zu zerstören. Das sei mit dem Recht auf Leben im Grundgesetz nicht vereinbar.

Der Staat soll sich heraushalten, die Entscheidung hat der Einzelne

Die Anlage der beiden Filme unterscheidet sich aber in einem bedeutenden Punkt: Ein Gerichtsprozess ist ein repräsentatives Verfahren, in dem ein Richter im Namen des Volkes urteilt, aber eben nicht nach dessen Gerechtigkeitsempfinden, sondern im Interesse des Rechtsstaats und seiner Institutionen. Eine solche Entscheidung scheinplebiszitär einer amorphen Zuschauermasse zu überlassen, hat etwas unangenehm Populistisches. Im Fall von Terror verschärfte sich der Konflikt, als das Publikum der ARD und der deutschsprachigen Theater überwiegend den Spruch des Verfassungsgerichts widerrufen zu wollen schien.

Der Ethikrat dagegen ist, wie Schirachs Text immer wieder betont, kein Gericht. Seine Aufgabe sei es, "die gesellschaftliche Diskussion zu fördern". Und das Bundesverfassungsgericht hat dieses Jahr in Sachen Sterbehilfe ein Urteil getroffen, das ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" als Teil des Persönlichkeitsrechts sichert und es legitimiert, "hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen". Damit wurde das 2015 eingeführte Verbot "geschäftsmäßiger" Sterbehilfe gekippt. Mit der Betonung der persönlichen Autonomie ist gesagt, dass sich der Staat aus der Entscheidung über das Lebensende heraushalten soll und sie jedem Einzelnen zurückgegeben wird. Insofern ergibt es hier Sinn, diese Entscheidung auch den einzelnen Fernsehzuschauern modellhaft vor Augen zu führen und sie zu befragen.

Zumal eine entscheidende ethische Frage, die im Film verhandelt wird, darin besteht, ob die Suizidhilfe zu erlauben gesellschaftliche Grenzen verschiebt. Ob subtiler Druck auf alte und kranke Menschen entsteht, ihrer Umgebung nicht zur Last zu fallen. Oder ob sich das Berufsbild des Arztes ändert, vom Lebenretten zum Todspenden. Ein wenn auch nicht repräsentatives Meinungsbild hat an der Stelle also eine gewisse Relevanz. Weil Schirach ein Meister der didaktischen Vereinfachung ist und das Schauspielerensemble so nah und vertraut wirkt, werden die Entscheidungsgrundlagen dazu durch diesen Film absolut verständlich.

Einwenden könnte man höchstens, dass ein so klarer Fall reichlich abstrakt ist. Wenn zum Beispiel nur einer der Söhne von Richard Gärtner im Raum wäre, der weint und mit dem Wunsch seines Vaters hadert, wirkte sein Anliegen gleich nicht mehr so rein. Überhaupt werden die psychosozialen Auswirkungen eines assistierten Selbstmords im nahen Umfeld höchstens kurz und von einem Bischof (Ulrich Matthes) ins Gespräch gebracht, der die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz vertritt. Und von Lars Eidinger als Anwalt sogleich in theologische Diskussionen verwickelt wird. Zart deuten sich dabei ein paar Konsequenzen der Sterbehilfe-Diskussion an. Zum Beispiel die Frage, was aus einer Gesellschaft wird, die Leiden und negative Gefühle so aufgeräumt offen ausdiskutieren möchte, aber kaum noch toleriert, sie auch aushalten zu müssen.

Gott von Ferdinand von Schirach. Das Erste, Montag, 20.15 Uhr.

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