Im Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium bei Informationsangeboten hat der US-Konzern Berufung eingelegt. Das bestätigte das Oberlandesgericht München dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Das Landgericht München I hatte vorläufig untersagt, dass bei der Google-Suche nach Krankheiten prominent hervorgehobene Infoboxen mit Gesundheitsinformationen angezeigt werden, die aus Inhalten des Ministeriumsportals "gesund.bund.de" gespeist sind. Das Gericht bewertete diese Praxis als Kartellverstoß. Es gab damit zwei Anträgen des Online-Portals "netdoktor.de", einer Tochter des Medienkonzerns Hubert Burda Media, in einstweiligen Verfügungsverfahren statt.
Werden andere journalistisch-redaktionelle Anbieter diskriminiert?
Gesundheitsministerium und Google hatten die Kooperation im November vergangenen Jahres bekanntgegeben. Zur Begründung hieß es, verlässliche Gesundheitsinformationen sollten für Bürgerinnen und Bürger leichter auffindbar gemacht werden. "Netdoktor.de", laut Burda das markführende deutsche Gesundheitsportal, beantragte daraufhin eine Untersagungsverfügung gegen Google und die Bundesrepublik. Infolge der Kooperation bekämen Verbraucher nicht mehr die für sie besten Suchergebnisse angezeigt, erklärte Burda.
Ein Google-Sprecher sagte, das Unternehmen befinde sich derzeit noch in der Prüfung, ob und welche rechtlichen Maßnahmen es im Zuge des Verfügungsverfahrens ergreifen wolle. "Aus diesem Grund haben wir vorsorglich Schritte eingeleitet, die uns einen größeren zeitlichen Spielraum für eine solche Entscheidung geben." Nach Angaben des Oberlandesgerichts legte der Konzern zunächst Berufung gegen eine der beiden Entscheidungen des Landgerichts ein.
Die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium beschäftigt auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Sie leitete im vergangenen Dezember ein medienrechtliches Verfahren gegen Google ein, in dem geprüft wird, ob durch die Bevorzugung des Internetportals "gesund.bund.de" in der Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Anbieter diskriminiert werden. Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet die MA HSH im zweiten Quartal dieses Jahres.