Der Investigativjournalist Glenn Greenwald muss sich vorerst nicht wegen dem Vorwurf der "Cyber-Kriminalität" in Brasilien verantworten. Ein Richter wies am Donnerstag eine dementsprechende Klage zurück. Er berief sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes. Dieses hatte Greenwald das Recht auf eine Geheimhaltung seiner Quellen zugesichert.
Der Fall hat große politische Sprengkraft: Greenwald ist US-Amerikaner, betreibt aber in Brasilien ein investigatives Nachrichtenportal, The Intercept. In diesem berichtete er auch über durch Hacker publik gewordene Textnachrichten und Chats von Korruptionsermittlern. Laut The Intercept legten die Leaks nahe, dass es enge Absprachen zwischen der Staatsanwaltschaft und dem damaligen Untersuchungsrichter gaben. So sollte unter anderem erreicht werden, den ehemaligen brasilianischen Präsidenten Lula da Silva ins Gefängnis zu bringen. Der damalige Untersuchungsrichter ist der heutige Justizminister Sérgio Moro.
Die Berichte von The Intercept lösten einen politischen Skandal aus, Unterstützer von Moro und der Regierung bedrohten Greenwald. Anfang Januar reichte dann die Staatsanwaltschaft eine Klage ein. Greenwald soll jene Hacker Gruppe unterstützt haben, die sich illegal Zugriff auf die Nachrichten der Korruptionsermittler verschaffte. Internationale Journalistenverbände und die Presse in Brasilien verurteilten die Anklage scharf als Angriff auf die Pressefreiheit.