Süddeutsche Zeitung

Gerichtsurteil zu Online-Artikeln:Ein Verbot reicht

Lesezeit: 1 min

Online-Artikel werden oft in einem kurzen Vorspann angerissen - die Einzelheiten erfährt man unter Umständen erst aus einer Langfassung hinter einer Bezahlschranke.

Darum ging es nun in einem Rechtsstreit zwischen der Bild GmbH und dem Grünen-Politiker Daniel Mack. Die Auseinandersetzung endete am Dienstag mit einer Einigung beider Seiten am Oberlandesgericht Köln.

Bild.de hatte berichtet, dass Mack verdächtigt werde, eine Fahrkarte gefälscht zu haben. Das Ermittlungsverfahren gegen Mack wurde später eingestellt. Sein Anwalt Ralf Höcker reichte gegen die Berichterstattung Klage ein, weil der Artikel Macks Version des Vorfalls nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Das presserechtlich Interessante des Falls bestand darin, dass Höcker sowohl ein Verbot der kostenpflichtigen Langfassung des Artikels wie auch des frei zugänglichen sogenannten Anreißers beantragte.

Mit einem solchen Vorspann soll der Leser auf den eigentlichen Artikel neugierig gemacht werden. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln tatsächlich zwei separate Verbote verhängt. Das Oberlandesgericht machte am Dienstag im Berufungsverfahren jedoch deutlich, dass es den Teaser nicht noch einmal extra verbieten wolle, da er wörtlich mit den ersten Sätzen der sowieso schon verbotenen Langfassung übereinstimme.

Beide Parteien bewerten Urteil als Erfolg

Nach diesem Hinweis gelangten beide Seiten zu einer Einigung. Die Kosten des Verfahrens werden nun zu drei Vierteln von der Bild GmbH getragen und zu einem Viertel von Mack. Im Anschluss werteten beide Parteien das Ergebnis als Erfolg für sich.

Für Bild.de teilte die Axel Springer SE mit: "Wir freuen uns, dass das OLG Köln heute unserer Einschätzung gefolgt ist. Für einen Anrisstext, dessen Inhalt identisch mit dem Haupttext ist, besteht - ganz gleich, ob er auf einen kostenfreien oder kostenpflichtigen Artikel hinweist - kein eigenes Rechtsschutzbedürfnis. Der Versuch von Rechtsanwalt Höcker, ein und dieselbe Sache zweimal verbieten zu lassen, ist hiermit gescheitert."

Höcker sah dies ganz anders: "Sowohl die Lang- als auch die Kurzfassung bleiben verboten. Außerdem hat das OLG unsere Ansicht bestätigt, dass man einen Anreißer separat angreifen kann, zum Beispiel, wenn der Artikel hinter der Bezahlschranke rechtmäßig ist. Bild hat obendrein ausdrücklich erklärt, dass es Anreißer selbstverständlich löscht, wenn sie wortgleich in einem verbotenen Artikel enthalten sind."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2604856
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 12.08.2015
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.