Gerichtsentscheidung:Falsches Lokal

BGH: Klaus Wowereit durfte am Vorabend der Flughafen-Vertrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus in der Paris-Bar fotografiert werden. In der Abwägung mit dem Persönlichkeitsschutz überwiege das Informationsinteresse.

Von Wolfgang Janisch

Klaus Wowereit, ehemals Regierender Bürgermeister von Berlin, hat seinen Prozess um ein Foto verloren, auf dem er - in aufgeregten politischen Zeiten - bei einem privaten Restaurant-Besuch zu sehen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Klage gegen eine in Bild veröffentlichte Aufnahme abgewiesen, die ihn bei einem Drink in der Berliner Paris-Bar zeigt - "ersichtlich entspannt", obwohl doch am nächsten Tag die Vertrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus in Sachen Berliner Flughafen anstand. Das Bild, so erläuterte der BGH-Senatsvorsitzende Gregor Galke bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, zeige Wowereit "in einer für sich genommen privaten Situation". Dennoch überwiege das Informationsinteresse der Allgemeinheit, weil es im Zusammenhang eines bedeutenden politischen Ereignisses stehe.

Das BGH-Urteil leitet freilich keine neue Rechtsprechung zum Umgang mit Promi-Fotos ein, sondern beruht - wie in diesen Fällen üblich - auf einer Einzelfallabwägung zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsschutz. Die Ergebnisse solcher Abwägungen sind oft schwer vorherzusehen; das Berliner Landgericht und das Kammergericht hatten noch zugunsten Wowereits entschieden.

Doch der BGH befand: Hätte Wowereit wirklich die Privatsphäre gesucht, hätte er nicht einen Promi-Treff wie die Paris-Bar ausgewählt. Unter diesen Umständen habe er nicht damit rechnen können, den Blicken von Öffentlichkeit und Presse entzogen zu sein. Die Vertrauensabstimmung hat Wowereit damals übrigens gewonnen. (Az: VI ZR 310/14)

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