Um das Jahr 1220 begann ein Mann namens Eike von Repgow, allerlei überlieferte Rechtsregeln zusammenzutragen, die er dann in der Gesetztessammlung Sachsenspiegel schriftlich niederlegte. Da hieß es zum Beispiel: „die ok irst to dermolen kumt, die sal erst malen“, oder wie man heute sagt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Das sorgte damals für klare Verhältnisse an der Mühle, und was soll man sagen: Der Grundsatz hat überdauert, nicht nur beim Parkplatzstreit („An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht“). Auch im Markenrecht, wo es um viel Geld gehen kann, gilt der Prioritätsgrundsatz. Womit man bei der New York Times und dem Rätselrenner „Wordle“ angelangt wäre.
Rechtsstreit um „Wordle“Sieg auf der Zielgeraden
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Die „New York Times“ unterliegt dem deutschen Rätselmacher Stefan Heine im Streit um die Namensrechte am Spielerenner „Wordle“ – weil beide am selben Tag beim Markenamt waren.
Von Wolfgang Janisch

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