Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:Über Gebühr

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Was die Öffentlich-Rechtlichen senden, wird über den Rundfunkbeitrag finanziert. Eigentlich.

Was die Öffentlich-Rechtlichen senden, wird über den Rundfunkbeitrag finanziert. Eigentlich.

(Foto: imago; Collage Jessy Asmus)

Georg Thiel weigert sich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Nun sitzt der Westfale im Gefängnis - ein Skandal?

Von Kathrin Müller-Lancé

Als erstes Medium hatte die Bild-Zeitung die Bezeichnung "GEZ-Rebell" für Georg Thiel aufgebracht. Nun gibt es die GEZ seit 2013 nicht mehr, seit der Einführung des Rundfunkbeitrags, aber im zweiten Teil ist die boulevardeske Vokabel gar nicht so unzutreffend. Schließlich leitet sie sich vom lateinischen rebellis ab, "den Krieg erneuernd". Und das ist genau das, wozu der Fall Thiel gerade genutzt wird - um einen Krieg neu anzufachen, der schon länger tobt: den um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Seit Februar sitzt der 54-Jährige, der sich weigert, Rundfunkbeitrag zu zahlen, im Gefängnis. Vor einigen Wochen verhalf ihm die Bild am Sonntag (BamS) zu größerer Aufmerksamkeit. Ein Reporter besuchte Thiel in der JVA Münster. "Knast-Besuch beim GEZ-Rebellen" titelte die Zeitung. Seit 25 Jahren habe Thiel kein Fernsehgerät, seit zehn Jahren kein Radio, seine Haft sehe er als "Protest gegen die schändliche GEZ-Gebühr". Zweimal ging Thiel sogar in den Hungerstreik. Eine Sprecherin der JVA Münster bestätigte das der SZ, Thiel habe dabei jedoch keine Forderungen gegenüber der JVA geltend gemacht.

Die BamS schreibt auch: "Georg Thiel ging lieber in den Knast, als jeden Monat 17,50 Euro GEZ-Gebühren zu zahlen." Dieser Zusammenhang stimmt so nicht ganz. Tatsächlich sitzt Thiel nämlich nicht in Haft, weil er sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen - sondern weil er sich weigert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Erst wenn die Mahnungen mehrfach ignoriert werden, wird die örtliche Vollstreckungsbehörde aktiv

Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag in Deutschland für alle Haushalte Pflicht - unabhängig davon, ob sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen und benutzen. Unter bestimmten Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger von der Beitragspflicht befreit werden, zum Beispiel, wenn sie Sozial- oder Arbeitslosengeld beziehen. Das waren im vergangenen Jahr rund 2,6 Millionen Menschen. Zahlt jemand, der nicht befreit ist, die Abgabe nicht, leitet der Beitragsservice ein mehrstufiges Mahnverfahren ein. Erst wenn die Mahnungen mehrfach ignoriert werden, wird die örtliche Vollstreckungsbehörde aktiv - und zwar mit den gleichen Methoden, die ihr auch bei anderen Schulden zur Verfügung stehen. Sie kann zum Beispiel Konten pfänden. Weigert sich ein Schuldner, über sein Vermögen Auskunft zu geben - so wie im Fall von Thiel - kann es zur Erzwingungshaft kommen.

Darüber, wie viele "Rundfunkverweigerer" wie Thiel es in Deutschland gibt, gibt der Beitragsservice keine Auskunft. Die konkreten Gründe für ausbleibende Zahlungen würden nicht erhoben, so ein Sprecher. Es sei aber davon auszugehen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle finanzielle oder organisatorische Gründe Ursache für einen Zahlungsrückstand sind. Ende vergangenen Jahres befanden sich von insgesamt etwa 46 Millionen Beitragskonten dem Beitragsservice zufolge 3,3 Millionen in einer Mahnstufe oder in der Vollstreckung.

Wie lange genau Thiel den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat, darüber kann der WDR, in dessen Auftrag die Erzwingungshaft vollstreckt wird, aus Datenschutzgründen nichts sagen. Er verweist aber darauf, dass in der Regel bis zur Erzwingungshaft "sehr viel Zeit" vergehe: "Die Schuldner*innen haben in so einem Fall über Jahre ihren Rundfunkbeitrag nicht gezahlt." Dass diese Maßnahme im Fall Georg Thiel rechtmäßig ist, haben verschiedene Gerichte bestätigt. Zuletzt das Bundesverfassungsgericht: Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen liege auch im Interesse der Gemeinschaft aller Beitragszahler, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren. Ein Beitragspflichtiger, der sich dem entziehe und trotz Verpflichtung die Vermögensauskunft verweigere, müsse mit Erzwingungshaft rechnen. Thiel könne zumal "die Freiheitsentziehung durch Abgabe der Vermögensauskunft jederzeit abwenden".

Man könnte das auch so lesen: Georg Thiel legt es darauf an, im Gefängnis zu sitzen. Würde er sein Vermögen offenlegen, käme er frei. "Ich sitze meine Zeit hier ab. Noch mal bettel ich nicht um meine Freilassung", sagte Thiel der BamS. Die SZ hat Thiel für eine Stellungnahme angefragt, ein Interview mit ihm war bis Redaktionsschluss allerdings nicht möglich.

Denen, die dem öffentlich-rechtlichen System ohnehin kritisch gegenüberstehen, kommt der vermeintliche Skandal freilich gelegen. Unter dem Hashtag #FreeGeorgThiel versammeln sich Unterstützer im Netz. Applaus kommt vor allem von rechts. "Eine Schande!", schreibt der Blogger Boris Reitschuster, "Wer Kinderpornos ansieht bleibt frei, wer kein ÖRR sieht, landet im Knast" der ehemalige AfD-Mann Marcus Pretzell. Immer wieder ist die Rede von "Zwangsabgabe", von "Staatsfunk" und "GEZ abschaffen".

Vielen Anhängern Thiels scheint es um mehr zu gehen als den Mann aus Borken. Die AfD-Fraktion im nordrein-westfälischen Landtag hat einen Antrag gestellt, um die Erzwingungshaft für Beitragsgegner im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auszuschließen. In einer Rede dazu spricht der AfD-Abgeordnete Thomas Röckemann auch davon, "den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach und nach abzuschaffen" und vermischt die Kritik an den öffentlich-rechtlichen Sendern mit der an der Corona-Maskenpflicht und Ausgangssperren. CDU, SPD, FDP und Grüne lehnten den Antrag ab.

Der WDR könnte den Vollstreckungsauftrag zurückziehen: "Dazu gibt es aber keinen Anlass."

Georg Thiel übrigens ist nicht der Einzige, der sich zum "GEZ-Rebellen" macht beziehungsweise gemacht wird. 2016 geriet eine Frau aus Chemnitz in die Schlagzeilen. Wie Thiel saß sie damals in Erzwingungshaft, weil sie sich weigerte, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Nach zwei Monaten kam sie frei. Der MDR hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Kurz darauf berichtete die Welt von einem jungen Mann, der in der JVA Köln in Erzwingungshaft saß, weil er keine Auskunft über seine Vermögenslage geben wollte. Auch er kam nach kurzer Zeit frei.

Auch der WDR könnte seinen Vollstreckungsauftrag zurückziehen - dann würde Georg Thiel aus der Haft entlassen. "Dazu gibt es aber keinen Anlass", teilt der Sender mit und verweist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der WDR sei gesetzlich verpflichtet, rückständige Rundfunkbeiträge einzufordern. Sich der Beitragspflicht zu entziehen sei insbesondere all jenen gegenüber nicht gerecht, die den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Vielleicht ist die Unnachgiebigkeit des WDR auch im Kontext der aktuellen Debatte um den Rundfunkbeitrag zu sehen: Seit Sachsen-Anhalt die Erhöhung um 86 Cent blockiert hat, wird sie noch härter geführt. Der Fall Thiel scheint zu einer Art Schaukampf geworden zu sein, in dem keine der beiden Seiten einknicken will. Das Problem ist nur: Jetzt richtet sich die Aufmerksamkeit auf einen zum Skandal hochgejazzten Einzelfall - anstatt auf die Punkte, die tatsächlich diskutabel wären. Stichwort verkrustete Strukturen. Überteuerte Sportrechte. Seichte Unterhaltung, Einsparungen im Kulturprogramm.

Die Erzwingungshaft, in der sich Georg Thiel immer noch befindet, darf maximal sechs Monate dauern. Das heißt, er kommt spätestens Ende August frei. Die Gefängniskosten muss laut WDR der Schuldner, also Thiel, tragen. Wenn das nicht passiert, müsse der Sender in Vorleistung gehen. Das Geld könne er aber vom Schuldner zurückverlangen. Die Sache ist noch lange nicht zu Ende. Für beide Seiten eine teure Angelegenheit.

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