Es passiert nicht so häufig, dass ein Urteil des Landgerichts München internationale Bedeutung hat. Der Fall der Gema gegen Open AI aber entscheidet nicht nur über die Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft gegen die Mutterfirma von Chat-GPT, sondern über die Zukunft der Kulturindustrie im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Und da ist das Urteil aus München eindeutig: Die Verwendung von Songtexten in Trainingsdaten des Chatbots Chat-GPT ohne Genehmigung ist eine Verletzung des Urheberrechts und damit geistiger Diebstahl.
KIWie Chat-GPT das Urheberrecht verletzt
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Wer für das Trainieren einer KI die Werke anderer ohne deren Genehmigung benutzt, begeht geistigen Diebstahl. Das entschied das Landgericht München nach einer Klage der Gema gegen Open AI. Über ein Urteil mit internationaler Signalwirkung.
Von Andrian Kreye
