Süddeutsche Zeitung

Fusionspläne:Nordkurve

Der Verlag der "Neuen Osnabrücker Zeitung" will zukaufen. Das Kartellamt muss dem Deal aber noch zustimmen. Der Journalistenverband DJV kritisiert das Vorhaben schon jetzt.

Von David Denk

Auch wer sie noch nie in der Hand hatte, kennt die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) - etwa aus der Tagesschau. Das niedersächsische Regionalblatt zählt zu den meistzitierten deutschen Tageszeitungen - und offenbar zu den wirtschaftlich potenteren: Wie am Mittwoch bekannt wurde, plant der Verlag NOZ Medien die Übernahme der in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern tätigen medien holding:nord-Gruppe (mh:n), zu der etwa der sh:z-Verlag in Flensburg (Flensburger Tageblatt), der A.-Beig-Verlag in Pinneberg (Pinneberger Tageblatt) und der Zeitungsverlag Schwerin (Schweriner Volkszeitung) gehören.

Durch die Fusion, die das Kartellamt noch genehmigen muss, erhöht die NOZ-Gruppe laut Pressemitteilung ihre Auflage von heute täglich etwa 175 000 Exemplaren auf dann mehr als 460 000 und würde damit in den Kreis der zehn größten Zeitungsverlage des Landes aufsteigen. Neben den 33 mh:n-Tageszeitungen sollen zudem mehr als 40 Anzeigenblätter mit einer Auflage von insgesamt 3,4 Millionen Exemplaren den Besitzer wechseln.

Mit dem Deal schreitet die Konzentration auf dem deutschen Zeitungsmarkt weiter voran. Ein Veto der Wettbewerbshüter gilt trotzdem als unwahrscheinlich, da es bei den Verbreitungsgebieten keinerlei Überschneidungen gibt. Mit der gleichen Begründung erklärte NOZ Medien, man wolle alle Verlags- und Druckstandorte von mh:n weiterführen. Der Journalistenverband DJV befürchtet dagegen einen "Verlust der regionalen Eigenverantwortung der Zeitungen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der betroffenen Landesverbände. Ähnliche Verkäufe in jüngerer Vergangenheit hätten sich "vor allem als Sparmodelle entpuppt und den Druck auf die Beschäftigten enorm erhöht". Zu Details wie Geschäftszahlen und Kaufpreis sowie künftiger Zusammenarbeit der NOZ-Medien-Zeitungen äußerten sich Käufer und Verkäufer nicht.

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Quelle:
SZ vom 25.02.2016
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