Süddeutsche Zeitung

Flutopfer:Vom Beitrag befreit

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf verständigt, Flutopfern unter Umständen die Rundfunkgebühr zu erlassen. Das Verfahren sei "schnell und unbürokratisch".

Betroffene der Flutkatastrophe können unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort von ihren Rundfunkgebühren befreit werden. "Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu", heißt es in einer Mitteilung vom Sonntag.

Konkret gelten demnach folgende Regeln: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür reiche ein Anruf aus. Sind Wohnung, Haus, Betriebsstätte oder Fahrzeug zerstört, endet die Beitragspflicht, und das Konto kann umgehend abgemeldet werden. Dazu reiche eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice. Eine dauerhafte Abmeldung sei ohne Nachweise möglich. Der Beitragsservice prüfe allerdings in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handele. Eine Abmeldung ist den Angaben zufolge bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahler hätten also bis Jahresende Zeit, sich bei der Servicestelle zu melden.

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