Süddeutsche Zeitung

Finanzen von ARD und ZDF:Jetzt kommt Karlsruhe

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Rundfunkbeitrag vor Gericht: Der Streit um die "Zwangsgebühr" geht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in eine letzte Runde.

Von David Denk und Claudia Tieschky

Die Gegner des pauschalen Rundfunkbeitrags haben am Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Schlappe eingesteckt - allerdings eine, die ihnen zugleich eine Chance eröffnet, auf die sie seit Monaten hinarbeiten.

Das Gericht in Leipzig hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio verfassungskonform ist. Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wies damit Revisionen gegen Urteile vorheriger Instanzen zurück. Damit ist für die Kläger der Rechtsweg ausgeschöpft. Das wiederum ist die Voraussetzung, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen - das erklärte Ziel der Gegner des Rundfunkbeitrags. "Wir wissen genau, dass das eine Zwischenetappe ist", sagte Hermann Eicher nach der Urteilsverkündung, der als SWR-Justiziar für die ARD die Verhandlungen führt.

Geklagt hatten mehrere Privatleute, die nicht zahlen wollen, weil sie keinen Fernseher besitzen, sondern nur ein Radio oder gar kein Rundfunkgerät. Trotzdem verpflichtete sie der seit Anfang 2013 geltende Rundfunkstaatsvertrag, die volle pauschale Rundfunkabgabe zu zahlen, die derzeit bei 17,50 Euro liegt, sofern sie nicht aus sozialen Gründen befreit sind. Die Kläger hatten gegen die Beitragsbescheide, ausgestellt von BR und WDR, geklagt. Nach der alten Finanzierungsordnung war der Besitz von Geräten ausschlaggebend für die Zahlpflicht; wer nur Radio nutzte, hatte zuletzt Kosten von 5,76 Euro im Monat. Die Sender nehmen durch die neue Regelung in vier Jahren 1,5 Milliarden Euro mehr Geld ein als vorher; die Summe liegt derzeit auf einem Sperrkonto und kann von den Sendern nicht genutzt werden. Über die Verwendung werden demnächst die Ministerpräsidenten entscheiden, die unabhängige Finanzkommission KEF hat eine weitere Beitragssenkung empfohlen.

Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot; die Bundesländer seien zudem gar nicht berechtigt gewesen, die neue Rundfunkfinanzierung in Kraft zu setzten - denn die sei keine Abgabe, sondern eine Steuer. Das Gericht wies das zurück; es sei verfassungsrechtlich auch nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit zu schaffen, weil ein Beitragszahler kein Empfangsgerät besitzt. Der Nachweis, dass ein Bürger kein Empfangsgerät besitzt, könne "aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden", befanden die Richter.

Das Verfahren in Leipzig war auch deshalb spannend, weil es darin tatsächlich um die Kernfrage der pauschalen Beitragserhebung ging. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Laufe dieses Jahres noch weitere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, unter anderem von gewerblichen Beitragszahlern.

Die Rechtssicherheit sei für die öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Urteil aus Leipzig nun zwar weiter gestiegen, findet ARD-Jurist Eicher, mit der Unsicherheit sei es aber nicht vorbei. "Wir sind froh, wenn wir jetzt auf der Zielgeraden sind", sagte er mit Blick auf die Möglichkeit einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. Eicher rechnet damit, dass sich die Richter in Karlsruhe "in einem überschaubaren Zeitraum" mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen werden.

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SZ vom 19.03.2016
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