Fall Böhmermann:Erdoğan will Böhmermanns "Schmähgedicht" komplett verbieten lassen

Recep Tayyip Erdogan

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan sieht sich in dem Gedicht verunglimpft.

(Foto: dpa)
  • In einem Zivilprozess am Hamburger Landgericht will der Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan offenbar ein Komplettverbot des Gedichts durchsetzen.
  • Böhmermann könne sich in seiner Verteidigung nicht auf die Kunstfreiheit berufen, so der Anwalt Erdoğans.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan will das "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann nach Informationen des Spiegel komplett verbieten lassen. Erdoğans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger habe demnach Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht.

Im einem Hauptsacheverfahren will er ein Komplettverbot des Gedichts erreichen. Das Gericht hat den Eingang einer Klage bislang nicht bestätigt.

Das Hamburger Landgericht hatte Mitte Mai auf Antrag Erdoğans eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Er hatte in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März ein Gedicht mit heftigem Inhalt vorgetragen. Viele Passagen daraus darf er nicht wiederholen, denn sie verletzten und schmähten den türkischen Präsidenten in einer Art und Weise, die dieser nicht hinnehmen müsste.

Erdoğans Anwalt kann kein Kunstwerk erkennen

Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren. Im sogenannten Hauptsacheverfahren - also dem eigentlichen Zivilprozess - will Erdoğans Anwalt nun ein komplettes Verbot des Gedichts erwirken. Böhmermann könne sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, wenn er selbst behaupte, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm, so die Kritik des Klägers. Jan Böhmermann hatte in einem Interview mit der der Zeit auf die Frage nach der Genese des Gedichts geantwortet: "Quelle: Internet."

Zur Begründung der einstweiligen Verfügung hatte das Hamburger Landgericht erklärt, das Gericht habe zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers abwägen müssen. In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet werde. Böhmermanns Gedicht überschreite diese Grenze in bestimmten Passagen. Die übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander.

Neben dem Verfahren in Hamburg ist Jan Böhmermann in Mainz wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts angeklagt. Dieses Verfahren wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.

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