Öffentlich-rechtlicher RundfunkZDF übernimmt Sanktionen der Trump-Regierung

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Noch sind die Stühle leer – es ist nicht ausgeschlossen, dass einer der Gäste dieses oder eines anderen ZDF-Formats einen Mitwirkenden-Vertrag plus „Anlage zu den Sanktionsbestimmungen“ unterschreiben wird. 
Noch sind die Stühle leer – es ist nicht ausgeschlossen, dass einer der Gäste dieses oder eines anderen ZDF-Formats einen Mitwirkenden-Vertrag plus „Anlage zu den Sanktionsbestimmungen“ unterschreiben wird.  imago stock&people

Mitwirkende an ZDF-Sendungen müssen sich teilweise verpflichten, nicht mit Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer Sanktions- oder Terrorliste stehen. Kritiker werfen dem Sender vor, sich damit zum Handlanger der USA zu machen.

Von Stefan Niggemeier

Wer als Talkshow-Gast oder Experte an einer ZDF-Sendung teilnimmt, bekommt vom Sender einen „Mitwirkendenvertrag“. Und seit Kurzem mit etwas Pech zusätzlich eine „Anlage zu den Sanktionsbestimmungen“. Es ist die Art Kleingedrucktes, das man höchstens überfliegt, bevor man es akzeptiert. Dabei ist der Inhalt bemerkenswert und problematisch.

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