Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Kahns Kinder scheitern mit Klage in Straßburg

  • Zwei Kinder von Oliver Kahn erleiden vor dem EGMR in Straßburg eine Niederlage.
  • Sie hatten Deutschland wegen eines früheren Urteils des Bundesgerichtshofs verklagt.
  • Es geht um die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos in zwei Burda-Magazinen.

In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Fotos haben die Kinder des früheren Weltklasse-Torhüters Oliver Kahn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies in Straßburg eine Beschwerde von Katharina-Maria und David Kahn gegen Deutschland zurück.

Die 1998 und 2003 geborenen Kinder des Fußballstars sehen durch die Veröffentlichung von Fotos in den zum Burda-Verlag gehörenden Magazinen Neue Woche und Viel Spaß ihr Recht auf Schutz des Privatlebens verletzt. Selbst nach einer Unterlassung durch das Landgericht Hamburg im Jahr 2005 druckten die Magazine eine weitere Fotostrecke mit Fotos der Kinder ab.

55 000 oder 80 000 Euro Entschädigung

Der Verlag wurde zur Zahlung mehrerer Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 55 000 Euro verurteilt. Doch Kahns Kinder forderten eine Entschädigung von jeweils mindestens 40 000 Euro, was deutsche Gerichte einschließlich des Bundesgerichtshofs ablehnten. Daraufhin machten Kahns Kinder einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geltend.

Nun schloss sich der EGMR den Argumenten des Bundesgerichtshofs an: Die Kinder seien auf den fraglichen Fotos, die sie mit ihrem Vater oder beiden Eltern im Urlaub zeigten, nicht zu erkennen gewesen, stellten die Straßburger Richter fest.

Das Gericht kann, muss aber nicht neu verhandeln

Schon der Bundesgerichtshof hatte argumentiert, dass eine Identifizierung der Kinder nur aufgrund der Präsenz der Eltern auf den Fotos und der Texte möglich gewesen sei. Insofern gebe es keinen Grund, zusätzlich zu den Geldstrafen eine Entschädigung zu gewähren.

Das Urteil wurde einstimmig von den sieben Richtern einer kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofs gefällt. Kahns Kinder können dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der EGMR kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, muss dies aber nicht tun.

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