EuGH zu Fußball-Übertragungsrechten:WM und EM bleiben frei empfangbar

Fußball TV Rechte EuGH

Frei empfangbare Sender wie ARD, ZDF oder RTL werden auch künftig die Endrundenspiele bei Fußball-Weltmeisterschaften und -Europameisterschaften zeigen.

(Foto: dpa)

Fußballfans in Europa können aufatmen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können die Verbände Fifa und Uefa ihre Übertragungsrechte an Endrundenspielen bei Fußball-Weltmeisterschaften oder -Europameisterschaften nicht exklusiv an Bezahlsender verkaufen. EU-Länder dürfen stattdessen auf die Ausstrahlung in ihrem frei empfangbaren Fernsehen pochen.

Fußballfans müssen auch künftig nicht auf Spitzenspiele in frei zugänglichen Fernsehprogrammen verzichten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass EU-Länder die Exklusivübertragung besonders wichtiger Fußballspiele im Bezahlfernsehen untersagen können.

Sportereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung, zum Beispiel Endrundenspiele der Welt- oder Europameisterschaften, sollten nach Auffassung der höchsten EU-Richter für ein breites Publikum zu sehen sein (AZ: C-201/11 P, C-204/11 P und C-205/11 P). Mit der Entscheidung erteilte der EuGH den Fußballverbänden Fifa und Uefa eine Abfuhr. Die Verbände waren gegen Großbritannien und Belgien vorgegangen, die eine Auflistung bedeutender Fußballspiele vorgelegt hatten, für die eine Übertragung im frei empfangbaren Fernsehen verordnet werden sollte.

Fifa und Uefa wollten hingegen ihre Einnahmen erhöhen, indem sie die Rechte Pay-TV-Sendern exklusiv überlassen wollten. Die Verbände hatten unter anderem auf ihr Eigentumsrecht und die Dienstleistungsfreiheit hingewiesen. Der EuGH lehnte ihre Forderung nun in letzter Instanz ab. Er machte den EU-Ländern lediglich zur Auflage, zu begründen, wieso sie bestimmte Ereignisse für besonders wichtig halten.

Recht auf Information

Damit wird die bisherige Praxis aufrechterhalten, wonach das jeweilige Land eine Liste nationaler und internationaler Sportereignisse erstellt und sie der EU-Kommission vorlegt. Konkret geschehen ist dies im Fall von Belgien, das alle Spiele der EM-Endrunde auf eine solche Liste setzte. Auch Großbritannien machte Gebrauch von dem Recht: Die Endrundenspiele der Welt- und Europameisterschaft durften dort nicht exklusiv übertragen werden.

Bereits im Februar 2011 hatte der EuGH eine entsprechende Klage von Fifa und Uefa abgewiesen. In dem damaligen Verfahren hatte die Uefa angegeben, dass etwa 64 Prozent der Einnahmen des Verbandes aus dem Verkauf der Übertragungsrechte der Fußball-EM kämen.

Das Gericht hatte sein Urteil von 2011 mit dem Recht auf Information begründet. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedsstaaten in der Lage sind, Maßnahmen zu ergreifen, um der Öffentlichkeit breiten Zugang zur Fernsehberichterstattung über Ereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung zu verschaffen, lautet es in dem Urteil von damals.

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