Entscheidung des Koblenzer Verfassungsgerichts:Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Lesezeit: 1 min

Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form ist mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar, wie der Koblenzer VGH in einem Entscheid mitteilte. Ein Straßenbauunternehmen hatte geklagt. Bereits am Donnerstag muss ein Münchner Gericht einen ganz ähnlichen Fall verhandeln.

Der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag präsentiert sich auch weiterhin als gerichtsfest. Die Beiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz und wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens ab.

Beschwerdeführer war die Firma Volkmann und Rossbach aus Montabaur, die Schutzplanken oder Straßenmarkierungen herstellt. Sie hat etwa 200 Mitarbeiter und mit etwa 130 Fahrzeugen einen vergleichsweise großen Fuhrpark. In einigen Wägen seien gar keine Radios installiert, da sie nur auf Baustellen eingesetzt würden, hatte die geschäftsführende Gesellschafterin Vanessa Volkmann vor Gericht erklärt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung und der Landtag als Gegenseite hatten jedoch in der Verhandlung in vor einer Woche deutlich gemacht, dass sie den Rundfunkbeitrag für sachgerecht und verfassungskonform halten.

Nächste Station: München

Nach dem Koblenzer Urteil wird am kommenden Donnerstag in München ein ganz ähnlicher Sachverhalt verhandelt. Dort will dann der bayerische VGH seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages verkünden. Ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriekette Rossmann hatten Popularklagen erhoben. Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form gilt seit 2013, der entsprechende Staatsvertrag war von den Bundesländern ratifiziert worden.

Kam es früher auf die Zahl der tatsächlich vorhandenen Radio- und Fernsehgeräte an, richtet sich die Höhe bei Unternehmen nun unter anderem nach der Menge der Beschäftigten, der Betriebsstätten und der Firmenfahrzeuge. Vor allem Unternehmen mit vielen Filialen oder einem großen Fuhrpark sehen sich dadurch zu Unrecht belastet, insbesondere im Vergleich zu Betrieben mit nur einem Standort. So zog auch der Autovermieter Sixt vors Verwaltungsgericht.

280.000 statt 39.000 Euro

Das in München klagende Drogerieunternehmen Rossmann empfindet die Abgabe für seine vielen Betriebsstätten als unverhältnismäßig. Dabei gebe es in den rund 1750 Drogeriemärkten weder Radios, Fernseher oder internetfähige Computer, hatte Unternehmensanwalt Holger Jacobj erklärt. Zudem sehen die Kläger in der neuen Abgabe eine verdeckte Steuer, für die die Bundesländer keine Gesetzgebungskompetenz hätten.

Rossmann zahlt nach eigenen Angaben momentan rund 280.000 Euro Rundfunkgebühren. Würden alle Beschäftigten an einem Standort arbeiten, wären nur 39.000 Euro fällig.

Ob die beiden Verfassungsgerichte letztlich zu ähnlichen Schlüssen kommen, ist völlig offen. Maßstab in den Verfahren sei jeweils die Landesverfassung, sagte ein Sprecher des Koblenzer VGH. Auch VGH-Präsident Lars Brocker hatte in der Verhandlung betont, es sei durchaus möglich, dass die Gerichte zu zwei verschiedenen Auffassungen kämen. Das sei dem Föderalismus geschuldet.

© SZ.de/dpa/mkoh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: